Meldepflicht und Auslandszahlungen

Ab 1.1.2006 wurde die Betragsgrenze für Zahlungen, die unter die EU-Preisverordnung fallen, von 12.500 EUR auf 50.000 EUR angehoben.

Die Meldepflicht nach externPDF §§59ff AWV (Außenwirtschaftsverordnung) galt bisher schon nicht mehr für Zahlungen bis 12.500 EUR, so daß der Vordruck für die EU-Standardüberweisung, der keinen Meldeteil für die Außenwirtschaftsstatistik enthält, benutzt werden konnte. Für Zahlungen mit Meldepflicht wird sonst der, wesentlich umfangreichere, Vordruck externZ1 (Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr) im DIN A4 Format benutzt, bei dem der Meldeteil über die ausführende Bank an die Bundesbank weitergeleitet wird. Mit Einführung der SEPA Überweisung wurde der Vordruck "EU Standardüberweisung" abgelöst.

Das heißt für den Auftraggeber: Unter die EU-Preisverordnung fallen alle Zahlungen bis 50.000 EUR, Zahlungen zwischen 12.500 und 50.000 EUR (und natürlich sowieso alle über 50.000 EUR) sind aber weiter meldepflichtig und der Bundesbank zur Außenwirtschaftsstatistik zu melden.

Um die Abwicklungen von Zahlungen, die unter die EU-Preisverordnung fallen, trotzdem weiter so einfach wie möglich zu halten, hat die Bundesbank folgende Regelungen vorgesehen:

Die kostenfreie Meldewesen-Hotline der Budnesbank unter 0800 / 1234 111 beantwortet ebenfalls Rückfragen zu diesem Thema.


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