Der Datenträgeraustausch mit Servicerchenzentren (oder kurz: DTA S-RZ) ist nichts weiter als eine Erweiterung des normalen Datenträgeraustauschs um einen Dienstleister, das Service-Rechenzentrum.
Läßt ein Unternehmen beispielsweise die Gehaltsabrechnung vom Steuerberater erledigen, wird der Steuerberater häufig die DATEV nutzen, die die Dateien mit den Lohn- und Gehaltszahlungen erstellt und bei der Bank einreicht. Nutzt ein Geschäftsinhaber ein Kartenzahlungs-Terminal, wird der Netzbetreiber die Dateien mit den Lastschriften aus den erzeugten ec-/Maestro-Karten Transaktionen bei der Bank des Geschäftsinhabers einreichen.
Die technische Dienstleistung des Erstellens und Einreichens der Zahlungsaufträge ist aber in der Regel von der Freigabe der Zahlungen getrennt, denn natürlich sollen Löhne und Gehälter zwar vom Steuerberater vorbereitet werden, aber die Freigabe gegenüber der Bank liegt beim Unternehmen selber. Das Service-Rechenzentrum liefert hierzu eine Aufstellung der Zahlungsaufträge gemeinsam mit einem Begleitzettel an den Kontoinhaber. Dieser prüft die Zahlungsaufträge und gibt den unterschriebenen Begleitzettel seiner Bank. Die im Auftrag des Kunden vom Service-RZ eingelieferten Dateien liegen dort schon vor und werden bei Einreichung des unterschriebenen Begleitzettels freigegeben.
Vertragliche Voraussetzungen sind:
Rechenzentren, die im Auftrag ihrer Kunden Zahlungen aufbereiten und an die Banken übermitteln sind beispielsweise die DATEV, Kommunal-Rechenzentren oder Netzbetreiber. Ebenso bieten einige Rechenzentren den Abruf von Kontoinformationen bei den Banken ihrer Kunden als Service an, um diese beispielsweise aufzubereiten oder zu kontieren.
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