EU Preisverordnung

EU-Auslandszahlungen zum gleichen Preis wie Inlandszahlungen

Die EU-Kommision und der Rat haben in Ihrer Verordnung vom 19.12.2001 eine recht ungewöhnliche Maßnahme ergriffen. Sie haben alle Banken innerhalb der EU dazu verdonnert, Auslandszahlungen im EURO-Raum zukünftig zum gleichen Preis wie Inlandszahlungen abzuwickeln.

Die Verordnung 2560/2001 sieht folgendes vor:

Nicht betroffen von diesen Regelungen sind Schecks, sowie nicht automatisierungsfähige Überweisungen ohne Angabe von IBAN und BIC.

Zur Liste der betroffenen Länder siehe bitte hier.

Was sind die Folgen?

Voraussetzungen für eine EU Überweisung



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