EU Preisverordnung
EU-Auslandszahlungen zum gleichen Preis wie Inlandszahlungen
Die EU-Kommision und der Rat haben in Ihrer Verordnung vom 19.12.2001 eine
recht ungewöhnliche Maßnahme ergriffen. Sie haben alle Banken
innerhalb der EU dazu verdonnert, Auslandszahlungen im EURO-Raum zukünftig
zum gleichen Preis wie Inlandszahlungen abzuwickeln.
Die Verordnung 2560/2001 sieht folgendes vor:
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Seit 1.7.2002 dürfen zunächst für
grenzüberschreitende EURO-Zahlungen mit Karte bis 12.500 EUR keine
höheren Preise mehr als für den Einsatz der Karte im Inland berechnet
werden.
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Seit 1.7.2003 werden auch für grenzüberschreitende
EURO-Zahlungen per Überweisung bis 12.500 EURO höchstens die gleichen
Preise wie für Inlandsüberweisungen in EURO berechnet.
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Seit 1.1. bzw. 1.7.2005 sind die EWR Staaten den Regelungen der
EU-Preisverordnung beigetreten.
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Seit 1.1.2006 ist der Grenzbetrag für die betroffenen Zahlungen
auf 50.000 EURO angehoben. Die
Meldepflicht für
Auslandszahlungen über 12.500 EUR bleibt jedoch erhalten!
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Seit 1.11.2009 sind auch, gegen den massiven Widerstand der Banken,
grenzüberschreitende Lastschriften von der aktualisierten EU-Preisverordnung
erfaßt. Hier wurde allerdings, da es sich um ein neu geschaffenes Verfahren
handelt, den banken für ihre Investition übergangsweises in
Verrechnungsentgelt zugestanden.
Nicht betroffen von diesen Regelungen sind Schecks, sowie nicht
automatisierungsfähige Überweisungen ohne Angabe von
IBAN und
BIC.
Zur Liste der betroffenen Länder
siehe bitte hier.
Was sind die Folgen?
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Kreditkarten
Hier verzichten die Herausgeber auf das Auslandseinsatzentgelt bei EURO-Zahlungen
innerhalb der EU/EWR.
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Debitkarten (ec-/Maestro-Karten)
Bei Zahlungen an der Ladenkasse wird Maestro dem im Inland äquivalenten
Verfahren electronic cash gleichgestellt. Der Kunde wird also hier kein Entgelt
mehr für den Karteneinsatz zahlen.
Am Geldautomat werden heute bereits im Inland Entgelte berechnet (bei
Verfügungen an institutsfremden Automaten), insofern ist auch hier weiterhin
eine Bepreisung von Geldautomaten-Transaktionen auch im EU-Ausland
zulässig. Den Preis Ihrer Bank entnehmen Sie dem dortigen Preisaushang.
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Überweisungen
Für Überweisungen gilt das o.g. Prinzip der Gleichbepreisung. Berechnet
eine Bank also z.B. im Onlinebanking keine gesonderten Postenpreise für
"normale" Inlandsüberweisungen, so ist auch die online erteilte EU
Überweisung kostenfrei. Werden für beleghafte Inlandszahlungen
z.B. 50 Cent berechnet, so ist dies auch der Preis für eine beleghafte
EU Überweisung.
Voraussetzungen für eine EU Überweisung
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