Eine Frage, daß immer wieder gerne diskutiert wird ist die nach dem
"Recht auf Girokonto", ob also Kreditinstitute verpflichtet seien, für
Jedermann ein Girokonto zu eröffnen.
Hintergrund dafür war und ist, daß ohne ein Girokonto die Teilnahme
am Alltags- und Wirtschaftsleben heute nicht mehr möglich ist. Auch
Sozialleistungen werden heute überwiegend bargeldlos abgewickelt, ohne
ein Zahlungsverkehrskonto wäre also die Überweisung nicht
möglich.
Oft wird darauf verwiesen, daß Sparkassen in diesem Zusammenhang einen Kontrahierungszwang hätten, also gesetzlich verpflichtet seien, für jeden Kunden ein Girokonto zu führen. Meines Wissens (und ein Jurist, der sich hier besser auskennt möge mich korrigieren) bezieht sich dieser Zwang jedoch nur auf Sparkonten. Ich habe nur für ein Bundesland Hinweise in der Literatur gefunden, daß dies dort auch für Girokonten gelten soll.
Abgesehen davon gibt es in Deutschland meines Wissens kein gesetzlich verbrieftes
Recht auf ein Girokonto.
Es gibt jedoch eine freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen
Kreditwirtschaft, unter gewissen Rahmenbedingungen für jeden Kunden
ein Girokonto auf Guthabenbasis zu führen. Diese Selbstverpflichtung
wurde 1995 abgegeben, um einer Regelung durch den Gesetzgeber zuvor zu kommen.
Auf den Seiten des
Zentralen
Kreditausschuß (in ihm sind die Spitzenverbände der
verschiedenen Banksektoren zusammengeschlossen) gibt es hierzu ausführliche
Informationen.
Dort sind auch die Voraussetzungen für die Eröffnung und Führung
von Girokonten für Jedermann, Beschwerdemöglichkeiten und Informationen
abrufbar. Dort ist auch klar festgehalten, daß negative
SCHUFA Einträge alleine kein
Grund zur Ablehnung der Kontoverbindung sind.
Im Rahmen einer regelmäßigen Berichterstattung (am 31.1.2002 wurde
im Bundestag hierfür ein Intervall von Berichten alle zwei Jahre
beschlossen) wird überprüft, inwieweit die Banken den Vorgaben
des ZKA folgen. Seitens der Verbraucherverbände wird in diesem Zusammenhang
ebenso regelmäßig beklagt, daß Kunden zu Unrecht die
Kontoführung verweigert werde
(
Bankmagazin News vom 11.12.2004,
Bankmagzin News vom 20.2.04), wie dies von den
Bankverbänden zurückgewiesen wird.
Im
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letzten Bericht hierzu
(Bundestags-Drucksache 15/3274) wird weiterhin kein gesetzlicher Regelungsbedarf
gesehen, jedoch werden die Banken angehalten, für eine flächendeckende
Umsetzung der Empfehlung Ihrer Spitzenverbände zu sorgen. Ebenso soll
nunmehr jeder Kunde, dem ein Konto für Jedermann verweigert oder
gekündigt wurde, eine schriftliche Mitteilung inkl. der Gründe
erhalten sowie auf die Schlichtungsstellen der Banken hingewiesen werden.
Zur gerichtlichen Einklagbarkeit des Rechts auf ein Konto für Jedermann aus der ZKA Selbstverpflichtung gab es einige Landgerichtsurteile, die diese gegeben sahen. Zwischenzeitlich gibt es aber auch zwei OLG Urteile, die eine solche Einklagbarkeit verneinen.
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