Lastschriftinkasso

Möchte ein Kontoinhaber über sein Konto Lastschriften einziehen, so muß er zuerst mit seiner Bank eine Inkassovereinbarung abschließen. Ein Anspruch auf Zulassung zum Lastschriftverfahren besteht nicht. Das Kreditinstitut prüft die Bonität des Kunden, und richtet gegebenenfalls eine Kreditlinie für den Lastschrifteinzug ein.

Die Inkassovereinbarung ("Vereinbarung über den Einzug von Forderungen durch Lastschriften") regelt insbesondere folgende Punkte:

In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, per gesondertem Vertrag mit der Bank zu vereinbaren, daß auch Lastschriften mit Einzugsermächtigung eingezogen werden, für die keine schriftliche Ermächtigung vorliegt. Dies ist in Anlage 3 zum Lastschriftabkommen geregelt. Insbesondere müssen folgende Punkte gegeben sein:

Die erste Inkassostelle bekommt von der Zahlstelle EUR 3,- für Rücklastschriften belastet. Hierauf wird in der Regel nochmal ein eigenes Entgelt aufgeschlagen und beides dem Einreicher belastet, auch dies ist in der Inkassovereinbarung geregelt.

Soll die europaweit mögliche SEPA Lastschrift genutzt werden, ist außerdem eine Gläubiger-ID bei der Bundesbank zu beantragen.


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(c) 1999-2009 Christian Bartsch