Grundlage der SEPA BAsislastschrift ist zwingend ein Lastschriftmandat, für das es vorgegebene Pflichtinhalte gibt.
Ein deutsches SEPA Lastschriftmandat wäre:
Zahlungsverkehrsfragen.de, Wilhelm-Busch-Str. 60, 60431 Frankfurt
Gläubigeridentifikationsnummer DE02ZZZ01234567890
Mandatsreferenz 0815/4711
SEPA Lastschriftmandat
Ich ermächtige zahlungsverkehrsfragen.de, Zahlungen von meinem
Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleichweise ich mein Kreditinstitut
an, die von zahlungsverkehrsfragen.de auf mein Konto gezogenen Lastschriften
einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem
Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten
dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Vorname und Name des Kontoinhabers
Strasse
PLZ und Ort
Name und BIC des Kreditinstituts
IBAN
Ort, Datum, Unterschrift
Wichtig ist die Angabe einer Mandatsreferenz (kann zB die Kundennummer oder
eine andere, vereinbarte Kennung sein) und die Angabe der Gläubiger-ID.
Jedes Unternehmen, das SEPA Lastschriften einziehen will, benötigt eine
eigene Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI), die
in Deutschland über die
Bundesbank beantragt werden kann.
Für Übersetzungen in andere Sprachen oder andere Darstellungsarten
gibt es
Leitlinien
des EPC.
Wie auch bei der deutschen Einzugsermächtigung, liegt das Mandat der Bank des Zahlungspflichtigen nicht zur Prüfung vor. Die Widerspruchsfrist für autorisierte Lastschriften ist auf acht Wochen ab Belastungsdatum festgelegt (Einzugsermächtigung: 6 Wochen ab Zugang Rechnungsabschluß), für nicht autorisierte Belastungen auf 13 Monate.
Die Lastschrift liegt 2 Tage vor Belastung (5 Tage bei erstmaligen Lastschriften) bei der Zahlstelle vor, die damit z.B. ein Avis erzeugen kann oder den Betrag schon in die Kontodisposition einfließen lassen kann.
Die SEPA B2B Lastschrift gleicht eher dem deutschen Abbuchungsauftrag. Auch hier sind Mandat und Gläubigeridentifikationsnummer verpflichtend, das Mandat wird aber vor der ersten Belastung der Zahlstelle vorgelegt und geprüft. Die Lastschrift liegt am Tag vor der Belastung bei der Zahlstelle vor, bei autorisierten zahlungen hat der Kunde aber keine Widerspruchsmöglichkeit.
Die SEPA B2B Lastschrift kommt damit dem Wunsch von Unternehmen entgegen, eine frühere Finalität der Zahlung zu erreichen und hat nicht die gleichen Schutzmechanismen (8 Wochen Widerspruchsfrist) wie sie Verbrauchern bei der SEPA Basislastschrift zugestanden wird.
Nicht alle Kreditinstitute in Europa, oder in Deutschland, haben sich zum
1. November 2009 für die Teilnahme an der SEPA Lastschrift als bereit
gemeldet, es wird darum einen Übergangszeitraum von einem Jahr geben
(so die Planung), um die Nachzügler ins Boot zu holen.
In Deutschland
verweigern
sich beispielsweise die Sparkassen einer Unterstützung der SEPA
Lastschrift, fast alle Privatbanken und der gesamte Volksbanken/Raiffeisenbanken
Sektor bietet ihren Kunden aber schon ab 2.11.2009 die neue Dienstleistung.
Die Liste der Teilnehmerbanken kann
beim
EPC abgefragt werden.
Zurück zum Zahlungsverkehr Ausland, zur Hauptübersicht oder zur Startseite
Es gelten die Disclaimer
(c) 2009 Christian Bartsch