Bevor wir ins Thema einsteigen, lassen Sie uns kurz einige Abkürzungen auflösen:
STEP2 ist ein von der EBA betriebenes Clearingsystem, das am 28.4.2003 den Betrieb aufgenommen hat. STEP2 wurde für die Abwicklung grenzüberschreitender, vollautomatisch abzuwickelnder EURO-Massenüberweisungen bis 12.500 EUR konzipiert, also vor allem solche Zahlungen, die unter die EU-Preisverordnung fallen. Grundsätzlich sind aber auch intra-europäische (inländische) Zahlungen oder später sowohl höhere Überweisungsbeträge als auch ein europäisches Lastschriftverfahren über die Infrastruktur von STEP2 abzuwickeln.
STEP2 wird momentan, einige Tage nach Start, von 12 Banken benutzt, bis Oktober 2003 werden etwa 50 Banken aus der ganzen EU (außer Irland) angeschlossen sein. Die Nutzung von STEP2 steht grundsätzlich allen Banken offen, die ihren Sitz in der EU haben. Die Banken können sich dabei entscheiden, ob sie nur Nutzer des Systems sein wollen oder sich auch als Teilhaber engagieren möchten.
In seiner Sitzung am 28. Januar 2003 hat das EPC entschieden, STEP2 als Dienstleister für das PE-ACH (pan-european automated clearing house) genannte gemeinsame Abwicklungssystem zu benennen, da STEP2 bereits jetzt den Großteil der EPC-Anforderungen erfüllt. Es ist somit anzunehmen, daß ein Großteil des Überweisungsvolumen der EPC Mitgliedsbanken demnächst über STEP2 abgewickelt wird.
Grundsätzlich zerfällt der Prozeß der STEP2 Abwicklung in drei Phasen:
Etwas näher betrachtet bedeutet dies:
Grundsätzlich ist zu beachten: STEP2 übernimmt das Clearing, also die Entgegennahme, Sortierung, gegenseitige Verrechnung und Auslieferung der Zahlungsinformationen. Das Settlement, also die Übertragung der Geldbeträge oder Deckungs-Anschaffung, geschieht außerhalb von STEP2 in existierenden Systemen wie EURO1, STEP1 und TARGET.
STEP2 ist nicht nur wegen seiner kurzen Entwicklungszeit und seiner schon
in der Startphase breiten Akzeptanz bemerkenswert. Es ist auch die erste
Anwendung, die SWIFT Net FileAct mit XML-Technologie als Kommunikationsbasis
nutzt.
Die europäische Aufstellung kann man sicher auch gut daran erkennen,
daß ein europäisches System, basierend auf deutschem
Recht, betrieben von einer Gesellschaft mit Sitz in Paris und Settlement
über die ECB in Frankfurt, von einem italienischen Serviceprovider
bereitgestellt wird.
Links
zum Thema:
Zurück zum Zahlungsverkehr Ausland, zur Hauptübersicht oder zur Startseite
Es gelten die Disclaimer
(c) 2003 Christian Bartsch