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Bankleitzahl und Kontonummer

Bankleitzahl

Die deutsche Bankleitzahl ist 8-stellig und wird üblicherweise in der Form xxx xxx xx geschrieben. Das ist nicht nur leichter lesbar, sondern die Trennung entspricht auch der Aufbausystematik :
123 456 78

  1. Gibt das Clearinggebiet an, zusammen mit dem Clearing-Bezirk und dem Bankplatz läßt sich so der Ort der zuständigen Bundesbank-Niederlassung (ex-LZB) in Deutschland ermitteln :
    1. Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern
    2. Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Scheswig-Holstein
    3. Rheinland (Aachen, Düsseldorf, Köln)
    4. Westfalen
    5. Hessen
    6. Baden-Württemberg
    7. Bayern
    8. Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
  2. Clearing-Bezirk
  3. Bankplatz bzw. Bankbezirk (Bankplatz plus Umgebung)
  4. Netznummer, gibt an, zu welcher Gruppe das Institut gehört (die 0 ist für die Bundesbank reserviert) :
    1. Postbank, sonstige Kreditinstitute (sofern nicht in anderen Gruppen erfaßt)
    2. Regional-, Lokal-, Spezial-, Haus- und Branchenbanken
    3. Privatbankiers
    4. Commerzbank
    5. Girozentralen und Sparkassen
    6. Kreditgenossenschaften und deren Zentralbanken
    7. Deutsche Bank
    8. ehemals Dresdner Bank
    9. Kreditgenossenschaften und deren Zentralbanken
  5. Nebenplatznummer (sitzt das Institut am Bankplatz ist die 5. Stelle = 0)
  6. noch Nebenplatznummer
  7. interne Niederlassungsnummer der Kreditinstitute.
  8. wie 7.

Nimmt man also beispielsweise die Bankleitzahl 500 604 00 auseinander erkennt man die folgenden Tatsachen :

  • Es handelt sich um ein KI in Hessen (genauer gesagt am Bankplatz 500, das ist Frankfurt/Main)
  • Es handelt sich um eine Kreditgenossenschaft oder genossenschaftliche Zentralbank (Ziffer 6 an der 4. Stelle)
  • Es ist entweder die Hauptstelle oder die einzige Bankleitzahl dieses Instituts (keine interne Numerierung, letzten zwei Stellen = 00)

Das Bankleitzahlenverzeichnis kann bei der Bundesbank sowohl als Datei runtergeladen werden als auch direkt durchsucht werden.

Kontonummer und Prüfziffer

  • Bankleitzahl
  • Kontonummer und Prüfziffer
    • KTOPRÜF
Viele Banken haben Ihre nationalen Kontonummern (auch BBAN, Basic Bank Account Number) so aufgebaut, das die Kontonummer eine Prüfziffer enthält. Das Verfahren, nach dem diese berechnet/geprüft wird wird im BLZ-Verzeichnis der Bundesbank mit angegeben. Die Beschreibung der Prüfziffernverfahren wird ebenfalls bei der Bundesbank geführt und veröffentlicht.

Viele Banken haben Ihre Kontonummern nicht einfach fortlaufend vergeben, sondern versehen diese intern mit einer Prüfziffer. In der Regel werden die Verfahren, die zur Berechnung der Prüfziffer benutzt werden, auch veröffentlicht. Ist ein Prüfziffernverfahren veröffentlicht, ist die Auftraggeberbank einer Überweisung verpflichtet, die vom Kunden angegebene Empfänger-Kontonummer nachzurechnen. Ist die Prüfung negativ, wird im Auftrag eine entsprechende Kennung weitergeleitet (gilt nicht für Spendenzahlungen mit Textschlüssel 19, da diese teilweise Pseudokontonummern verwenden), und das Empfänger-Institut kann nochmal nachsehen, ob die Kontonummer existiert oder für wen die Überweisung wirklich bestimmt war. Ggf. landen solche Zahlungen dann erstmal auf einem Fehlkontierungskonto und werden manuell an den beabsichtigten Empfänger weitergeleitet.

Zwei Dinge sind also bei diesem Verfahren zu beachten:

  • Eine erfolgreich nachgerechnete Kontonummer sagt noch nicht aus, daß dieses Konto auch wirklich existiert! Sie besagt lediglich, daß dies eine gültige Kontonummer wäre. Im wesentlichen werden mit diesem Verfahren also Tippfehler und Übermittlungsprobleme (falsches Lesen des Belegs) abgeprüft.
  • Auch Kontonummern, bei denen die Prüfziffer nicht verifiziert werden kann, können durchaus gültig sein. Bei Spendenkonten kommt zB oft eine leicht zu merkende „Pseudo-Kontonummer“ zum Einsatz (das Rote Kreuz hat glaube ich 41 41 41 bei allen seinen Banken). Diese wird dann bei der Empfängerbank auf ein echtes Konto umgeleitet. Außerdem haben manche Banken keine Prüfziffer in die Kontonummer eingebaut.

Während Kreditinstitute für Verbraucher bei inländischen Überweisungen noch bis 1.2.2016 Aufträge mit Bankleitzahl und Kontonummer annhemen dürfen, sollten auch diese sich langsam auf die IBAN umstellen.
Für Nicht-Verbraucher endet die Übergangsfrist spätestens am 1.8.2014.

 

KTOPRÜF

Unser Prüfziffernexperte Matthias Hanft hat in seinem Produkt KONTOPRUEF alle Funktionen rund um Bankleitzahlen, Kontonummern (ob nationale BBAN oder europaweite IBAN) vereinigt. Es kann besonders einfach in eigene Skripte und Websites integriert werden (z.B. mit ASP oder PHP, mit und ohne SSL, per WDDX oder WebServices/SOAP).

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Inhalt

  • Grundlagen
    • Bankleitzahl und Kontonummer
    • IBAN und BIC
      • SWIFT
    • Neue AGB Juli 12/ Februar 14
    • Unterschiede SEPA, PSD, EU-Preisverordnung
      • Länderliste Geltungsbereich EU-Preisverordnung (SEPA Raum)
    • Girokonto für Jedermann
    • SCHUFA
      • Konto ohne SCHUFA Prüfung
      • SCHUFA Eintrag löschen lassen
    • Formate im Zahlungsverkehr
    • Abkommen und Bedingungen
    • Pfändungsfreies Konto
  • Überweisung
    • Überweisungs-Verrechnung Girokreise
    • Überweisungs Fristen, EU Zahlungsdiensterichtlinie
    • Überweisungs-Zahlschein BZÜ
    • SEPA Zahlschein und QR-Code
  • SEPA Migration 2014
    • SEPA Umstellung verlängert
  • Kartenzahlung
    • Kartenarten
      • V PAY
      • Maestro Karte
    • PIN Eingabe bei Kreditkarten
    • Interchange – Erklärung und Grundlagen
    • Geldautomaten-Entgelte
    • Kosten der Kartenzahlung
    • Kosten der Kartenakzeptanz – Netzbetreiber
    • EC-Karte/Kreditkarte sperren, Notrufnummern
    • ec-Karte – ein Nachruf
    • Kartenprüfnummer (CVV2/CVC2)
    • Mobile Kartenzahlung & Kartenlesegeräte Vergleich: Kassensystem Anbieter
  • Lastschrift
    • Abbuchungsauftrag
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    • Lastschrifteinzug
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