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Gemeinschaftskonto Vergleich

GemeinschaftskontenAuf dieser Seite haben wir Sie Informationen zum eröffnen eines Gemeinschaftskontos zusammen gestellt und zeigen in einem tabellarischen Vergleich die Konditionen bei deutschen Banken.

Gemeinschaftskonto Test

Ein gemeinsames Konto kann natürlich nicht nur von Paaren (ob verheiratet oder unverheiratet) geführt werden. Auch für sonstige Lebensgemeinschaften und Interessengemeinschaften wie WGs, Geschwister, Freunde Familien oder Geschäftspartner kann sich ein

Gemeinschaftskonten im Vergleich

Gemeinschaftskonto Test 2018 – Mit Klick auf ein Logo gelangen Sie zu weiteren Informationen und dem Kontoantrag bei der entsprechenden Bank.

KontoMonatsgebührKreditkarte
Jahresgebühr
Dispozins
Überziehungszins
Gebührenfrei
Bargeld abheben
Prämie

DKB
0€Visa Card
Hauptkarte: 0€
Partnerkarte: 0€
7,50%
7,50%
Weltweit mit Visa Card-

Norisbank
0€MasterCard
Hauptkarte: 0€
Partnerkarte: 0€
10,90%
13,30%
Cash Group,
Weltweit mit MasterCard
-

comdirect
0€Visa Card: 0€
Hauptkarte: 0€
Partnerkarte: 0€
8,95%
13,45%
Cash Group,
Weltweit mit Visa Card
100€

Wüstenrot
0€Visa Card: 0€
Hauptkarte: 0€
Partnerkarte: 0€
11,09%
15,09%
CashPool
Weltweit jährlich 24x kostenlos mit Visa Card
50€

Netbank
0€MasterCard
Hauptkarte: 20€
Partnerkarte: 10€
8,00%
11,00%
CashPool
Weltweit mit MasterCard
75€

ING-DiBa
0€Visa Card
Hauptkarte: 0€
Partnerkarte: 0€
6,99%
6,99%
In Euroländern mit Visa Card50€

Number26
0€Prepaid MasterCard
Hauptkarte: 0€
Partnerkarte: nein
-
-
Weltweit mit MasterCard-

Fidor Bank
0€Prepaid MasterCard
Hauptkarte: 8,95€
Partnerkarte: nein
6,30%
-
4x im Monat kostenlos, dann 2,50€ pro Abhebung-

1822direkt
3,90€Visa Card
Hauptkarte: 25€
Partnerkarte: 25€
7,74%
7,74%
Sparkasse,
In Euroländern mit Visa Card
100€

Postbank
5,90€Visa Card oder
MasterCard
Hauptkarte: 22€
Partnerkarte: 15€
10,95%
14,95%
Cash Group-

Datenquelle: http://www.gemeinschaftskonto.net/

Gemeinschaftskonto eröffnen

  • Gemeinschaftskonto Test
  • Gemeinschaftskonten im Vergleich
  • Gemeinschaftskonto eröffnen
  • Wann macht ein Gemeinschaftskonto Sinn?
    • Miete
    • Gemeinsame Kontoeröffnung
  • Das Und-Konto
  • Das Oder-Konto
    • Tod eines Kontoinhabers
  • Die Steuern bei einem Gemeinschaftskonto
  • EC-Karten und Kreditkarten bei Gemeinschaftskonten
  • Test Zusammenfassung
Ein Gemeinschaftskonto wird, wie der Name vermuten lässt, von mehreren Personen genutzt. Dabei wird bei einem Gemeinschaftskonto zwischen zwei Varianten unterschieden, dem Und-Konto und dem Oder-Konto. Ein Gemeinschaftskonto unterliegt anderen rechtlichen Grundlagen als die Erteilung einer Vollmacht.

Gemeinschaftskonten finden in der Regel bei

  • Vereinen
  • Firmen
  • Erbengemeinschaften
  • Kanzleien oder Büros mit mehreren Partnern
  • Ehepaaren
  • Unverheirateten Paaren
  • Eigentümergemeinschaften
  • Wohngemeinschaften
  • Geschwister

Verwendung. Ein Gemeinschaftskonto kann nicht nur für ein Girokonto eingerichtet werden, sondern auch als Spareinlage, Tagesgeldkonto oder als Depot.

Wann macht ein Gemeinschaftskonto Sinn?

Ein Gemeinschaftskonto kann sinnvoll sein, wenn ein Ehepaar (oder ein unverheiratetes Paar) Kontoführungsgebühren sparen möchte. Einige Banken berechnen immer noch Kontoführungsgebühren. Bei zwei Konten würden diese doppelt gezahlt.

Miete

Unterhalten mehrere Anwälte eine gemeinsame Kanzlei, fallen am Ende des Monats gemeinsame Kosten an. Es wäre Unsinn, wenn jeder Anwalt von seinem eigenen Konto seinen Mietanteil an den Vermieter überweisen würde. In diesem Fall macht ein Gemeinschaftskonto ebenfalls Sinn. Gleiches gilt natürlich für Wohngemeinschaften.

Gemeinsame Kontoeröffnung

Bei der Kontoeröffnung ist es notwendig, dass alle künftigen Kontoinhaber anwesend sind, um den Kontoeröffnungsantrag zu unterschreiben. Jeder Kontoinhaber haftet in vollem Umfang alleine für das Konto. Eine Kontoschließung kann ebenfalls nur von allen Kontoinhabern gemeinsam vorgenommen werden.

Das Und-Konto

Das Und-Konto verlangt, dass die im Kontoeröffnungsantrag für eine Verfügung angegebenen Personen immer gemeinsam unterschreiben. Damit wird verhindert, dass einer der Kontoinhaber von den anderen Kontoinhabern ungewünschte Verfügungen ausführt. Das Und-Konto bietet gerade im Geschäftsleben eine hohe Sicherheit. Immer wieder ist Geld das Ende der besten Partnerschaft. Nimmt ein Geschäftspartner bei einem Oder-Konto einen Kredit auf, und taucht ab, muss der andere für den Kredit aufkommen, da die Kontoinhaber gesamtschuldnerisch haften. Dieser Sachverhalt kann für den oder die Partner bitter enden. Bei einem Und-Konto ist dies nicht möglich.

Das Oder-Konto

Bei einem Oder-Konto kann jeder Kontoinhaber für sich verfügen. Dieser Umstand setzt großes Vertrauen voraus. Das Ende einer Ehe bei einem bestehendem Oder-Konto führte schon des Öfteren zu einem finanziellen Desaster, wenn einer der beiden Partner über das Guthaben verfügte und der andere im wahrsten Sinne des Wortes vor dem Nichts stand. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu wissen, dass ein Kontoinhaber den anderen aus dem Konto streichen lassen kann. Damit verliert der gelöschte Kontoinhaber jede Verfügungsmöglichkeit. Soll das Oder-Konto ohne Löschung anderer Kontoinhaber aufgelöst werden, bedarf es jedoch der Unterschrift aller Kontoinhaber. Da die Auflösung eines Oder-Kontos bei einigen Kreditinstituten kostenpflichtig ist, stellt bei einer Scheidung die Umwandlung in ein Einzelkonto sicher die kostengünstigste Variante dar.

Tod eines Kontoinhabers

Verstirbt einer der Inhaber des Oder-Kontos, können die anderen Kontoinhaber ohne Testament über das Guthaben verfügen. Allerdings nehmen die Erben des Kontoinhabers seine Rechte wahr. Es steht ihnen offen, Einzelverfügungen zu widerrufen. Mit dem Widerruf der Einzelverfügung setzt jede weitere Verfügung die Zustimmung der Erben voraus. Im Fall, dass mehrere Hinterbliebene Einzelverfügungsberechtigungen widerrufen, dürfen über das Oder-Konto von diesem Zeitpunkt an nur noch gemeinschaftliche Verfügungen vorgenommen werden. Faktisch handelt es sich von da an um ein Und-Konto.

Die Steuern bei einem Gemeinschaftskonto

Zinsen und Dividenden sind steuerpflichtig, auch bei einem Partnerkonto. Bestehen für die Kontoinhaber noch keine Freistellungsaufträge an anderer Stelle, sind sie gut beraten, dies für das Gemeinschaftskonto einzurichten. Die Gutschriften erfolgen auf das Gemeinschaftskonto zugunsten aller Kontoeigentümer. Die Erträge können also nach einem individuellen Verteilungsschlüssel innerhalb der Kontoeigentümergemeinschaft aufgeteilt und dann individuell versteuert werden.

EC-Karten und Kreditkarten bei Gemeinschaftskonten

EC-Karten (bzw. jetzt Girocards) und Kreditkarten sind personenbezogen, da sie mit einer Unterschrift versehen sind. Sollen für ein Gemeinschaftskonto Karten ausgegeben werden, so müssen für die einzelnen Kontoinhaber Karten erstellt werden, die gemeinsame Nutzung einer Karte ist nicht möglich. Viele Banken bieten eine Partnerkarte kostenfrei an. Benötigt die Kontoeigentümergemeinschaft mehrere Zusatzkarten, kann es sein, dass diese kostenpflichtig werden. Auch wenn eine PIN mehreren Kontoinhabern zugänglich gemacht werden könnte, scheiter dies jedoch an der Unterschrift. Die Umsätze lassen sich jedoch eindeutig dem jeweiligen Karteninhaber nachweisen.

Test Zusammenfassung

  • Gemeinschaftskonten müssen von allen künftig Beteiligten gemeinsam eröffnet werden.
  • Und-Konten bieten im Geschäftsleben die größere Sicherheit als Oder-Konten.
  • Ein Kontoinhaber eines Oder-Kontos kann einen Mitinhaber aus dem Konto löschen lassen.
  • Die Auflösung eines Gemeinschaftskontos ist nur von allen Kontoinhabern gemeinsam zulässig.
  • Die Erben eines verstorbenen Kontoinhabers nehmen dessen Rechte wahr.
  • Die hinterbliebenen Kontoinhaber können ohne vorliegendes Testament über das Konto verfügen.
  • EC-Karten und Kreditkarten müssen für jeden Kontoinhaber individuell ausgestellt werden.

Mehr zum Partnerkonto Testsieger DKB Gemeinschaftskonto.


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