Die zweite, nicht so häufig benutzte, Form der deutschen Lastschrift ist die mittels Abbuchungsauftrag. Im Gegensatz zur Einzugsermächtigung liegt hier der Zahlstelle, also der Bank des Zahlungspflichtigen, ein Auftrag vor, Lastschriften eines bestimmten Zahlungsempfängers einzulösen.
Eine typischer Text hierfür ist :
Abbuchungsauftrag für LastschriftenName und Anschrift Kontoinhaber
An: "Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen"
Hiermit bitte(n) ich / wir Sie widerruflich, die von "Name des Zahlungsempfängers" für mich / uns bei Ihnen eingehenden Lastschriften zu Lasten meines / unseres Kontos mit der Nummer xxx einzulösen.
Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
In diesem Fall liegt der Zahlstelle ein Kundenauftrag vor, eine Rückgabe wegen Widerspruch ist somit hier normalerweise nicht möglich (man kann aber noch knapp nach Belastung den Abbuchungsauftrag widerrufen, s. Lastschriftrückgabe).
Abbuchungslastschriften haben den Textschlüssel 04 (04 000 im Datenträgeraustausch).
Abbuchungsaufträge kommen hauptsächlich in Bereichen vor, in denen der Zahlungsempfänger auf rasche Zahlungssicherheit aus ist. Tankstellen (Mineralölkonzerne), Computer-Distributoren und Kneipen (Brauereien) setzen so etwas häufig ein.
Für innerdeutsche und EU-weite Lastschriften gibt es die SEPA Firmenlastschrift (SDD B2B)
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