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SEPA Umstellung verlängert

„SEPA Umstellung verschoben“

so titelten am 9. Januar plötzlich alle Onlineticker und selbst in den Abendnachrichten war das Thema SEPA damit (ausnahmsweise mal) ganz vorne.

Was dabei übersehen wurde: SEPA wurde natürlich nicht verschoben. SEPA gibt es schon seit Jahren. Zum 1.2.2014 sollte nur eigentlich die Übergangsfrist ablaufen, nach der Banken keine Zahlungsaufträge in Altformaten mehr annehmen durften (mit Ausnahme von Konvertierungen für Verbraucher, die bis 1.2.2016 noch an Bankleitzahl und Kontonummer für Überweisungen festhalten sollten).

Was war wirklich passiert?

Per Pressemitteilung kündigte EU-Kommissar Barnier an, die Übergangsfrist bis 1.8.2014 zu verlängern. Dass er damit alle Marktteilnehmer überrascht hatte, nachdem vorher immer wieder betont worden war, der 1.2.2014 sei der unverrückbare Umstellungstermin, konnte man alsbald sehen. Die Europ. Zentralbank EZB gab sich offiziell informiert (was sehr schmallippig für „irritiert“ gelesen werden könnte), die Deutsche Kreditwirtschaft war ebenfalls offiziell überrascht.

Wer also etwas genauer las, stellte fest, dass natürlich nicht „SEPA verschoben“ wurde, sondern lediglich das Verbot für Kreditinstitute, noch Zahlungsaufträge in alten Formaten von Nicht-Verbrauchern anzunehmen, vom 1.2. auf den 1.8.2014 verschoben werden sollte. Das SEPA Enddatum wurde somit für die säumigen Umsteller nochmal um eine Gnadenfrist von sechs Monaten verlängert, wenn ihr ihr Institut das mit ihnen individuell oder generell vereinbart.

Und nebenher fragten sich einige Leute, wie ich, seit wann denn die EU Kommission plötzlich Gesetzgebungsfunktion hatte und drei Wochen vor Inkrafttreten von gesetzlichen Regelungen diese per Pressemitteilung außer Kraft setzen konnte. Außerdem:

  • Das Auslaufen von Bankabkommen war schon zum 1. Februar vereinbart
  • Anwendungen in den Banken und Rechenzentralen hatten schon Schalter für die Ablehnung von Altformaten gesetzt
  • Gegenüber den Kunden waren Einreichungsvereinbarungen bzw. Sonderbedingungen schon gekündigt

Alles in allem ein ziemlicher Schlamassel für alle Betroffenen, um den Einreichern, die bisher alle Frist verpasst hatten, noch zu helfen. Es ging in den Rechts- und Entwicklungsabteilungen der Banken und Rechenzentralen in diesen drei Wochen hoch her.

Nun, der Rechtsweg über die Legislative wurde schnell noch nachgeholt, die Aufsichtsbehörde BaFin  gab schonmal bekannt, bei der Prüfung nach den noch nicht verabschiedeten Änderungen zu verfahren und die Bundesbank verschob ihre beabsichtigte EMZ Preiserhöhung für die Zahlungsverkehrsabwicklung bis 1.8.2014. Gleichzeitig wurden schnell technische und rechtliche Regelungen geschaffen, um die Grundlagen für die weitere Annahme und Verarbeitung der eigentlich schon abgekündigten Formate zu schaffen.

Was ändert sich zwischen 1.2. und 1.8.2014?

  • Verbraucher dürfen weiterhin, bis längstens 1.2.2016, Überweisungen weiter mit Kontonummer und Bankleitzahl einreichen. Das Auftraggeberinstitut konvertiert diese dann kostenfrei in SEPA Überweisungen.
    Voraussetzung ist, daß das Institut diese Möglichkeit anbietet (keine Verpflichtung, KANN-Regelung). In der Praxis kenne ich kein Institut, das dieses nicht anbietet.
  • Für inländische Zahlungen reicht ab 1.2.2014 die IBAN („IBAN-only“), für grenzüberschreitende Zahlungen ist bis 1.2.2016 weiterhin zusätzlich die Angabe des BIC erforderlich.
  • ELV Zahlungen im Handel bekommen nach dem SEPA Begleitgesetz ebenfalls eine Frist bis 1.2.2016, in der diese noch mit Kontonummer/Bankleitzahl im DTA-Verfahren abgewickelt werden dürfen.
  • Neu ist nun, dass Institute auch mit Nicht-Verbrauchern vereinbaren dürfen (nicht müssen), bis 1.8.2014 weiter Überweisungen und Lastschriften (Einzugsermächtigung) im DTA Format entgegen zunehmen und weiterzuleiten.
    Hierfür können gesonderte Konditionen vereinbart werden.
  • Das Abbuchungsauftrags-Verfahren wird nicht verlängert und zum 31.1.2014 eingestellt.
  • Einzugsermächtigungen können seit 1.2.2014 nicht mehr neu erteilt werden, hierzu sind SEPA-Lastschriftmandate erforderlich.

Bedenklich erscheint, nach einer Umfrage der Postbank, dass zwar 93% der befragten Unternehmen zum 1.2. 2014 mit der SEPA-Umstellung fertig gewesen wären. Allerdings fühlen sich von den sieben Prozent Nachzüglern immer noch einige nicht ausreichend informiert (und das nach mehreren Jahren Vorlauf) oder wollen sogar die Umstellungsarbeiten jetzt einstellen oder verlangsamen, statt die „Nachspielzeit“ zu nutzen.

Der Stand in den anderen SEPA Staaten ist bei der EZB nachzulesen.


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Inhalt

  • Grundlagen
    • Bankleitzahl und Kontonummer
    • IBAN und BIC
      • SWIFT
    • Neue AGB Juli 12/ Februar 14
    • Unterschiede SEPA, PSD, EU-Preisverordnung
      • Länderliste Geltungsbereich EU-Preisverordnung (SEPA Raum)
    • Girokonto für Jedermann
    • SCHUFA
      • Konto ohne SCHUFA Prüfung
      • SCHUFA Eintrag löschen lassen
    • Formate im Zahlungsverkehr
    • Abkommen und Bedingungen
    • Pfändungsfreies Konto
  • Überweisung
    • Überweisungs-Verrechnung Girokreise
    • Überweisungs Fristen, EU Zahlungsdiensterichtlinie
    • Überweisungs-Zahlschein BZÜ
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