„Das Ende ist nah!“, möchte man diesem Artikel voranstellen, zumindest das Ende der verschiedenen nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren innerhalb der EU.
Nachdem mit der EU Zahlungsdiensterichtlinie schon 2009 die rechtlichen Voraussetzungen für einheitliche Überweisungen und Lastschriften in der EU geschaffen wurden, wurden trotzdem überwiegend die nationalen Zahlungsverfahren weitergenutzt.
Mit der SEPA Migrationsverordnung, oder „Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 Text von Bedeutung für den EWR“ wie sie ganz offiziell und lang ausgeschrieben heißt, wurde im März 2012 die offizielle Zeitschiene für die Abschaltung der nationalen Zahlungsverfahren und die endgültige Umstellung auf SEPA Überweisung und SEPA Lastschrift festgelegt.
Damit sollen ab 1.2.2014 im wesentlichen alle Überweisungen und Lastschriften, zumindest alle die Endkunden betreffen, nur noch mittels SEPA Zahlungsinstrumenten ausgeführt werden. Die Angabe von IBAN und BIC ist dazu statt Kontonummer und Bankleitzahl erforderlich, bei inländischen Zahlungen reicht auch „IBAN-only“. Ab 2016 soll auch bei grenzüberschreitenden Zahlungen auf den BIC verzichtet werden können.
Nationale Ausnahmen bis Februar 2016 können für besondere Verfahren zugelassen werden, in Deutschland zum Beispiel für das ELV Verfahren.
Für Zahlungen zwischen Banken, echte Kartenzahlungen wie girocard/electronic cash oder Kreditkarte, ebenso wie für Schecks gilt die Umstellungsverordnung nicht.
Das SEPA Begleitgesetz, dass die Umsetzung der Spezifika in Deutschland regelt, wurde Anfang November 2012 im Bundestag beschlossen, vom Bundesrat aber an den Vermittlungsausschuß verwiesen. Letzteres aber nur wegen in das Gesetz eingearbeiteter sachfremder Punkte zu Versicherungsrückstellungen und den Unisex-Tarifen. Nachdem diese Punkte herausgelöst wurden, ist das Gesetz mittlerweile beschlossen.
Wenn man sich die SEPA Übersichtsseite der EZB (nur englisch, Abschnitt „SEPA Indicators at a glance“) anschaut, sieht man, dass gerade bei den Lastschriften noch wenige Wochen vor Umstellung kaum nennenswerte Mengen über die SEPA Lastschrift laufen. Gerade hier sind aber auf Seiten der Lastschrifteinreicher, durch die komplexere Verwaltung der SEPA Mandate, umfangreiche Vorlaufarbeiten zu erbringen. Zwar kann gegenüber dem Endkunden durch die AGB Änderung der Banken vom Juli 2012 eine Umstellung vorhandener Einzugsermächtigungen erfolgen, aber die Mandatsverwaltung wird heute vielleicht noch nicht von allen Unternehmen völlig überblickt.
Unter www.sepadeutschland.de soll durch Bundesbank, Finanzministerium und SEPA Rat für Verbraucher, Unternehmen und Handel eine Anlaufstelle geschaffen werden. Wie eine Studie von IBI Research zeigt, war allerdings SEPA bei den Unternehmen und Vereinen bis kurz vor Enddatum der nationalen Verfahren nur teilweise angekommen.
BREAKING NEWS: Die Übergangsfrist für Altverfahren wurde bis 1.8.2014 verlängert.
Über die Gedanken eines Zahlungsdienstleisters zu SEPA berichtet Matthias Hanft auf seiner Internetseite aktuell und hat uns auch einen Artikel hierzu zur Verfügung gestellt.