Dauer von Überweisungen, Lastschriften innerhalb SEPA
Wie lange dauert eine Überweisung?
Seit 1.1.2012 müssen beleglose EUR-Zahlungen innerhalb der EU, egal ob inländisch oder grenzüberschreitend, am nächsten Geschäftstag nach Auftragserteilung bei der Empfängerbank vorliegen. Dies gilt für Überweisungen wie für Lastschriften.
Für beleghafte Zahlungsaufträge verlängert sich die Frist um einen Geschäftstag.
Die Rechtzeitigkeit des Zugangs des Zahlungsauftrags kann, z.B. im Preis- und Leistungsverzeichnis, hinsichtlich Annahmeschluss-Zeiten (cut-off Zeiten) geregelt werden.
PSD Payment Services Directive (EU Zahlungsdiensterichtlinie)
Die PSD oder EU Zahlungsdiensterichtlinie bildet den rechtlichen Rahmen für einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum. Durch die Richtlinie, die in allen Mitgliedsstaaten bis zum 1.11.2009 umgesetzt sein mußte, wurden neue Angebote wie die SEPA Lastschrift überhaupt erst möglich, da so die gesetzlichen Vorgaben für europäische Zahlungsinstrumente harmonisiert werden.
Sie gilt, durch Umsetzung in nationales Recht, in allen EU Mitgliedsstaaten. Drittstaaten wie die Schweiz, die sich dem SEPA Raum anschließen, müssen nachweisen, dass es national gleichwertige gesetzliche Rahmenbedingungen gibt.