Die Lastschrift ist gewissermaßen die Umkehrung der Überweisung. Der Zahlungsempfänger gibt hier seiner Bank (1. Inkassostelle) den Auftrag, vom Konto des Zahlungspflichtigen bei dessen Bank (Zahlstelle) einen bestimmten Betrag abzubuchen.
Hierzu gab es in Deutschland seit den 1960ern zwei unterschiedliche Verfahren, Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag. Der Abbuchungsauftrag wurde zum 31.1.2014 eingestellt, die Einzugsermächtigung darf für Kartenzahlungen (ELV-Verfahren) noch bis 1.2.2016 genutzt werden. Alle anderen Einzüge hätten auch bis 31.1.2014 auf die SEPA Verfahren umgestellt sein müssen (wenn es keine Verlängerung gegeben hätte).
SEPA Lastschrift Basics
Seit November 2009 gibt es mit der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive) einen SEPA-weiten Rechtsrahmen. Damit gibt es endlich grenzüberschreitende SEPA Lastschriften:
- SEPA Basis Lastschrift (SDD Core)
- SEPA Firmenlastschrift (SDD B2B)
- in Deutschland die SEPA Eillastschrift (SDD COR1), als nationale optionale Ausgestaltung einer Basislastschrift mit verkürzter Vorlagefrist
Für die Zahlungspflichtigen wurden diese neuen Lastschrifttypen mit den neuen Lastschrift-Sonderbedingungen im Rahmen der AGB Anpassung 2012 eingeführt.
Mit dem SEPA Lastschriftverfahren wurden auch neue Begriffe und Kennungen eingeführt:
- Due Date/Fälligkeitsdatum
Der vom Gläubiger vorgegebene Tag, an dem die Lastschrift fällig ist und auf dem Konto des Zahlers belastet wird. Dieser muss ein TARGET2 Buchungstag sein. - Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor-ID)
Alphanumerische Kennung jedes Lastschrifteinreichers, in Deutschland bei der Bundesbank zu beantragen und ist in Deutschland 18 Stellen lang mit festem Format, Aufbau und Vergabestellen anderer Staaten können beim EPC nachgelesen werden. - Mandatsreferenz
Eine Kennung, alphanumerisch bis 35 Stellen, die das Mandat referenziert. Diese kann frei vergeben werden, beispielsweise Vertrags-, Kunden-, Mitgliedsnummer.. - Sequenztyp
Lastschriften können als einmalig (OOFF), Erstlastschrift (FRST), Folgelastschrift (RCUR) oder letzte Lastschrift (FNAL) zu einem Mandat gekennzeichnet sein. Diese Angabe ist im Buchungssatz einzustellen und kann bei der Bank des Zahlers geprüft werden (beispielsweise würde eine zweite Lastschrift mit Kennung OOFF zur gleichen Mandtsreferenz des Gläubigers abgewiesen oder weitere Lastschriften nach einer vorherigen als FNAL gekennzeichneten Einreichung abgewiesen).
Die Kennungen dienen dazu, eine Lastschrift bzw. eienn Einreicher eindeutig zu identifizieren und so die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Kontobelastung, oder z.B. eine Sperrung, zu ermöglichen.