Lastschrift mit Abbuchungsauftrag
Das deutsche Abbuchungsauftrag Verfahren wurde mit der SEPA Umstellung zum 1.2.2014 eingestellt. Dieser Artikel dient nur noch der historischen Rückschau.
Die zweite, neben der Einzugsermächtigung nicht so häufig benutzte, Form der deutschen Lastschrift war der Abbuchungsauftrag. Im Gegensatz zur Einzugsermächtigung lag hier der Zahlstelle, also der Bank des Zahlungspflichtigen, ein Auftrag vor, Lastschriften eines bestimmten Zahlungsempfängers einzulösen.
Eine typischer Text hierfür war:
Abbuchungsauftrag für Lastschriften
Name und Anschrift Kontoinhaber
An: „Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen“
Hiermit bitte(n) ich / wir Sie widerruflich, die von „Name des Zahlungsempfängers“ für mich / uns bei Ihnen eingehenden Lastschriften zu Lasten meines / unseres Kontos mit der Nummer xxx einzulösen.
Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
In diesem Fall lag der Zahlstelle ein Kundenauftrag vor, eine Rückgabe wegen Widerspruch war somit hier normalerweise nicht möglich (nur mit einem Widerruf des Abbuchungsauftrags binnen der zwei Geschäftstage Dispositionsfrist nach Ziffer 9.2 Bank-AGB).
Abbuchungslastschriften hatten den Textschlüssel 04 (04 000 im Datenträgeraustausch).
Abbuchungsaufträge kamen hauptsächlich in Bereichen vor, in denen der Zahlungsempfänger auf rasche Zahlungssicherheit aus war und eine lange Widerspruchsfrist ausschließen wollte. Tankstellen (Mineralölkonzerne), Computer-Distributoren und Kneipen (Brauereien) setzen so etwas häufig ein.
Für innerdeutsche und EU-weite Lastschriften gibt es als Nachfolgeformat die SEPA Firmenlastschrift (SDD B2B), sofern der Zahlungspflichtige kein Verbraucher ist.