Grundlage hierfür war die Ermächtigung des Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger, von seinem Konto (des Zahlungspflichtigen) einen fälligen Betrag einzuziehen.
Vorlage, Muster, Vordruck
Ein typischer Muster-Text hierfür ist:
Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften
Name und Anschrift Zahlungspflichtiger
An: Zahlungsempfänger
Hiermit ermächtigen ich / wir Sie widerruflich, die von mir / uns zu entrichtenden Zahlungen wegen „Zahlungsgrund“ bei Fälligkeit zu Lasten meines / unseres Kontos mit der Nummer xxx, Bankleitzahl xxx bei „Kreditinstitut“ durch Lastschrift einzuziehen.
Wenn mein / unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung.
Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.
Ort, Datum Unterschrift
Einzugsermächtigung
Der Zahlstelle lag also die Ermächtigung nicht vor, aus diesem Grund konnte nicht jeder einfach Lastschriften als Zahlungsempfänger einziehen, sondern musste mit seiner Bank eine entsprechende Vereinbarung schließen, in deren Vorfeld auch seine Bonität geprüft wurde.
SEPA Mandat
Seit der Neuregelung der Lastschriftbedingungen im Juli 2012 gilt die Einzugsermächtigung aber gleichzeitig auch als Weisung des Zahlungspflichtigen an seine kontoführende Bank. Durch dieses nun dreiseitige Vertragsverhältnis (Zahlungspflichtiger weist seine Bank zur Zahlung an und ermächtigt den Gläubiger zum Einzug) wurde die rechtliche Konstruktion so abgeändert, dass sie sich auch auf die SEPA Basislastschrift übertragen ließ. Dies ermöglichte dann die Weiternutzung schon erteilter, auch ehemals nur zweiseitige) Einzugsermächtigungen als SEPA Mandat für Basislastschriften.
Rechtmäßigkeit nicht überprüfbar
Die Bank des Zahlungspflichtigen kann die Rechtmäßigkeit der vorgelegten Lastschrift nicht prüfen (die Einzugsermächtigung liegt ihr nicht vor). Da das Konto des Zahlungspflichtigen so ggf. unberechtigt belastet wird hat er das Recht, bei seiner Bank der Lastschrift zu widersprechen. Die Bank storniert daraufhin valutagerecht die Kontobelastung und gibt diese an die 1. Inkassostelle zurück, die wiederum den ursprünglich gutgeschriebenen Betrag dem Konto des Zahlungsempfänger wieder belastet.
Einzugsermächtigung stornieren
Infos zum widerrufen einer Einzugsermächtigung: Einzugsermächtigung widerrufen