Wie gelesen gibt es mehrere Kartenarten, diese haben auch jeweils unterschiedliche Systemkosten. Systemkosten heißt in diesem Fall, was für die Autorisierung etc. festgelegt ist. Nicht inbegriffen sind hier technische Kosten wie Terminal und Netzbetrieb. Siehe dazu das Kapitel „Kosten der Kartenakzeptanz„.
Zahlungen an der Kasse sind für den Kunden in der Regel ohne Extrakosten. Ebenso sollte eigentlich kein Mindestbetrag für Kartenzahlungen gelten.
Die Regeln von Visa in Deutschland erlauben keinen Aufschlag durch den Händler, bei MasterCard und seit 2013 auch im electronic cash sind Aufschläge zulässig, wenn der Kunde vorher deutlich auf diese hingewiesen wird und sie sich nur angemessen an den entstehenden Kosten orientieren.
Das hindert leider weder notorisch Verdächtige wie die Billigflieger, sondern selbst Unternehmen wie Lufthansa nicht daran, mittlerweile teils saftige und kaum an den entstehenden Kosten orientierte Aufschläge bei Kartenzahlung zu verlangen, Marktmacht macht’s möglich?
Auf dem deutschen Markt gibt es momentan folgende Zahlungsverfahren zum elektronischen Zahlen an der Kasse :
- electronic cash, auch oft (fälschlich) POS genannt
Beim electronic cash wird mit der girocard mit EMV-Chip oder einer anderen zugelassenen Kundenkarte einer deutschen Bank bezahlt. Hier wird die Zahlung durch Eingabe der persönlichen Geheimzahl (PIN=Personal Identification Number) legitimiert. Das Terminal des Händlers baut über die Leitung eine Verbindung zum Netzbetreiber auf, der bei der entsprechenden Autorisierungszentrale der zuständigen Bank den Betrag anfragt und die (verschlüsselt mit übermittelte) PIN überprüfen lässt. Falls die Karte nicht gesperrt ist und der Verfügungsrahmen der Karte oder das Kontoguthaben die Zahlung noch zulassen wird ein OK zurück ans Terminal gemeldet.
Mit dem Ergebnis „Zahlung erfolgt“ ist dem Händler dann seine Zahlung bei rechtzeitiger Einreichung garantiert. - electronic cash Chip, (auch mal ec-cash offline genannt)
Dieses neue Verfahren wurde 2000/2001 eingeführt. Der Zahlvorgang läuft ähnlich wie beim normalen electronic cash ab. Nur wird hier die Genehmigung ohne Leitungsverbindung im EMV Chip durchgeführt. In den Chip wird ein von der Bank vordefiniertes Limit geladen (zB EUR 500,- innerhalb einer Woche), von dem der Händler seine Umsätze abziehen kann. Ist noch genügend Limit auf der Karte gespeichert, wird die Transaktion nur zwischen Karte und Terminal abgewickelt, Telefonkosten fallen also nicht an. Ist das Limit aufgebraucht oder seit der letzten Verbindung zur Bank mehr Zeit als erlaubt (in unserem Beispiel eine Woche) vergangen, so wird automatisch im Hintergrund eine Verbindung zur Autorisierungszentrale aufgebaut. Die Zahlung wird als normale electronic cash Zahlung ausgeführt und das Limit im Chip bei positiver Autorisierung wieder aufgefüllt.
Diese Version verbindet die Vorteile der ec-cash Zahlungsgarantie mit den entfallenden oder verringerten Kommunikationskosten des Händlers.
- historisch: POZ, Point of Sale ohne Zahlungsgarantie
Da wegen der entstehenden Kosten beim electronic cash der Handel dieses System am Anfang nur sehr zögerlich annahm, wurde das POZ-Verfahren von den Banken ins Leben gerufen. Hier erfolgt die Legitimation mittels Unterschrift. Bei Beträgen über 30,68 EUR musste eine Abfrage der Sperrdatei der Banken erfolgen. Diese Abfrage prüfte aber nur, ob die Karte als gesperrt, verloren, gestohlen gemeldet ist und lieferte eine entsprechende Meldung zurück.
Eine Zahlungsgarantie war hiermit nicht verbunden und der Kunde bzw. die bezogene Bank konnte die Lastschrift zurückgeben.
Das POZ Verfahren wurde Ende 2006 eingestellt.
- ELV, Elektronisches Lastschriftverfahren
Da auch das POZ mit seinen Telefonkosten und den 5 Cent für die Sperrdateiabfrage einigen Händlern noch zu teuer war, wurde dort das „Elektronische Lastschrift Verfahren“ genutzt. Dieses Verfahren wird von den Banken nicht offiziell unterstützt bzw. gerne gehaßt. Das ELV-Verfahren verzichtet komplett auf eine Prüfung der Sperrdatei der Banken. Bei größeren Handels-Ketten wird oftmal eine hausinterne Sperrdatei von Karten geführt, bei denen schon einmal Zahlungsprobleme auftraten. Bei diesem Verfahren wird aus den Bankdaten des Magnetstreifens die Bankleitzahl und die Kontonummer ausgelesen und eine ganz normale Lastschrift mit Einzugsermächtigung (die der Kunde mit seiner Unterschrift erteilt) erzeugt.
Hierbei spart der Händler zwar Systemkosten, bleibt aber auf dem Betrugsrisiko und dem Zahlungsausfall-Risiko sitzen, da unbemerkt auch gesperrte und gestohlene Karten eingesetzt werden können. Auch kann der Kunde oder die bezogene Bank die Lastschrift zurückgeben. Im Rahmen der SEPA-Umstellung dürfen ELV-Zahlungen noch in einer Übergangszeit bis 1.2.2016 abgewickelt werden. Der Einzelhandel arbeitet an „Euro-ELV“ genannten Nachfolgeverfahren. - GeldKarte
Um ein wirtschaftliches Verfahren zur bargeldlosen Abwicklung von Kleinzahlungen zu bieten wurde von den Banken die GeldKarte entwickelt. Hier erfolgt die Zahlung aus einer vorher aufgeladenen elektronischen GeldBörse. Die Legitimation erfolgt rein über den Besitz der Karte, PIN oder Unterschrift werden nicht benötigt, was die Zahlung beschleunigt und den Einsatz in Automaten erleichtert.
Der Händler hat hier wieder ein Autorisierungsentgelt zu zahlen, erhält dafür aber auch die Zahlungsgarantie.
Mit girogo läuft seit April 2012 ein regionaler Pilotbetrieb zur kontaktlosen Nutzung der GeldKarte - Maestro
Maestro funktioniert im Prinzip wie electronic cash, nur kommen hier ausländische ec- oder Bank-Karten zum Einsatz, die für grenzüberschreitende Zahlungen zugelassen sind und das Maestro-Logo tragen. Das Maestro-Verfahren wurde im Jahr 2003 aus dem electronic cash-Vertragswerk herausgelöst. - Kreditkarten
Bei Kreditkarten kauft die Händlerbank (der Acquirer) dem Händler seine Forderung gegenüber dem Kunden ab und behält dafür einen Teil des Umsatzbetrags (das sogenannte Disagio) als Provision ein. Die Höhe des Disagio (typischerweise zwischen 2 und 4% vom Umsatz) richtet sich nach solchen Faktoren wie Vertragslaufzeit, Umsatzhöhe, Abrechnungsintervall, elektronische oder papierhafte Abrechnung und der Branche. Mit Ausnahme bestimmter Transaktionen (Karteninhaber nicht anwesend) ist meist mit dem Verkauf der Forderung auch eine Zahlungsgarantie verbunden.
Für die Abwicklung der Zahlungen gelten folgende Systemkosten :
Verfahren | Logo | Kosten | Legitimation | Sperrabfrage/ Autorisierung | Zahlungsgarantie |
---|---|---|---|---|---|
electronic cash | 0,3% vom Umsatz, min EUR 0,08 *) | PIN |
ja/ja |
ja, durch die ausgebende Bank | |
electronic cash chip | dito | dito | PIN |
ggf/ja |
dito |
POZ (POS ohne Zahlungsgarantie) (Ende 2006 eingestellt) |
EUR 0,05 für Sperrabfrage | Unterschrift |
ggf.*/nein |
nein | |
ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren) | Unterschrift |
nein/nein |
nein, evtl. Versicherung | ||
GeldKarte | 0,3% vom Umsatz, min. EUR 0,01 | Prüfung des Chips |
nein/im Chip |
ja, durch die ausgebende Bank | |
Maestro | idR 0,95% vom Umsatz | PIN oder Unterschrift |
ja/ja |
ja, durch die ausgebende Bank | |
Kreditkarte | idR 2-4% vom Umsatz | Unterschrift, teilweise PIN |
je nach Betrag |
idR ja |
Fussnote:
Für Mineralölunternehmen gelten niedrigere Sätze. Außerdem wird seit November 2014, basierend auf einer Vorgabe des Bundeskartellamts von April 2014, ein frei verhandelbares Entgelt umgesetzt (das so. Konzentratormodell).