Diese drei Begriffe werden häufig in einem Atemzug genannt, oft synonym verwendet, aber sie unterscheiden sich doch in wesentlichen Details. Deshalb hier der Versuch einer Unterscheidung.
SEPA Single Euro Payments Area
SEPA ist das Konzept, die Vision, vor allem aber die technische und organisatorische Umsetzung des europ. Zahlungsverkehrsraums. Die technische Entwicklung wird vom EPC European Payments Council organisiert. An SEPA Zahlungsinstrumenten gibt es bisher die SEPA Überweisung, die SEPA-Basislastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift.
Der Zeitrahmen für das Ende der nationalen Verfahren wurde in der „SEPA-Migrationsverordnung“ 260/2012 beschlossen, die deutsche Umsetzung erfolgte im SEPA Begleitgesetz.
Der SEPA-Raum umfaßt die 28 EU Mitgliedsstaaten, außerdem die EWR Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und dazu noch die Schweiz und Monaco (insgesamt also 33 europ. Staaten).
Zur vollständigen Umstellung auf die SEPA zahlungsinstrumente finden Sie mehr Informationen auf dieser Seite und bei sepadeutschland.de
PSD Payment Services Directive (EU Zahlungsdiensterichtlinie)
Die PSD oder Zahlungsdiensterichtlinie bildet den rechtlichen Rahmen für einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum. Durch die Richtlinie, die in allen Mitgliedsstaaten bis zum 1.11.2009 umgesetzt sein mußte, werden neue Angebote wie die SEPA Lastschrift überhaupt erst möglich, da so die gesetzlichen Vorgaben für europäische Zahlungsinstrumente harmonisiert werden.
Sie gilt, durch Umsetzung in nationales Recht, in allen EU Mitgliedsstaaten. Drittstaaten wie die Schweiz, die sich dem SEPA Raum anschließen, müssen nachweisen, daß es national gleichwertige gesetzliche Rahmenbedingungen gibt.
EU-Preisverordnung
Die „EU-Preisverordnung“ oder EU Verordnung 924/2009, die unmittelbar in den 28 EU Mitgliedstaaten Rechtswirkung hat, regelt die Bepreisung innereuropäischer Zahlungen. Eine nationale Umsetzung war nicht nötig. Angeschlossen haben sich der Erklärung die EWR Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein).
Wann überschneiden sich die drei Regelungen nicht?
Das heißt, es gibt die technische Möglichkeit der SEPA-Überweisung (oder SEPA-Lastschrift) auch in und von Ländern, für die der Gleichbepreisungsgrundsatz der EU Preisverordnung nicht gilt (Schweiz, Monaco). Ebenso kann ich in Staaten mit der Landeswährung EURO zahlen, die weder EU-Mitglied, noch SEPA Teilnehmer sind (San Marino, Vatikanstadt).
Länder
Hier finden Sie die Länderliste des Geltungsbereichs der EU-Preisverordnung