Es empfiehlt sich, Datum und Uhrzeit des Anrufs sowie den Namen des Gesprächspartners beim Sperrdienst zu notieren! Ab der Abgabe der Sperre haftet man nicht mehr für den Missbrauch der verlorenen Karten. Ausnahmen sind, wenn man entweder selber zum Schaden beigetragen, ihn grob fahrlässig ermöglicht oder Sorgfaltspflichten (wie z.B. die unverzügliche Sperrmeldung) verletzt hat.
Telefonnummern
Je nach Processor, den Ihre Bank für die technische Abwicklung benutzt, kann es abweichende Telefonnummern zur Sperrannahme geben, die folgende Aufstellung erhebt darum keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bitte schauen Sie zur Sicherheit auch in Ihren Kartenbedingungen nach oder vergewissern Sie sich bei der ausgebenden Bank.
girocard (früher: ec-Karte) | Tel 01805 / 021 021 (Inland: 14 Cent/Minute Festnetz, 42 Cent/Minute mobil) |
MasterCard | Notfall-Servicenummer:+49 800-819-1040 international 001-314-275 6690 (R-Gespräch) in USA 1-800-247 4623 |
VISA | Tel 0800 / 8118400 oder 0800 / 8149100 international 001-303-967-1096 (R-Gespräch) |
American Express | 069 / 97 97 2000 |
Diners Club | 069 /900 150 135 |
Sperr-Notruf 116 116
Sofern die kartenausgebende Bank an dem entsprechenden Service teilnimmt, können auch Konto- und Kreditkarten vieler Herausgeber (z.B. Visa, MasterCard, American Express, Sparkasse, Commerzbank, Deutsche Bank uvm.) mittlerweile über den einheitlichen Sperr-Notruf 116 116 gesperrt werden.
Der Sperr-Notruf 116 116 nimmt dabei entweder die Sperrung direkt vor oder vermittelt den Kunden an die entsprechende Sperrannahme weiter. So oder so ist der Vorteil für den Kunden, nur noch eine -sehr merkfreundliche- Nummer anrufen zu müssen und dort gleich mehrere Medien (bei Teilnahme der Kartenherausgeber am Service) sperren lassen kann. Die Anrufe sind im Inland kostenlos.
Kreditkarte / Girocard Sperrung aus dem Ausland
Aus dem Ausland ist die Nummer 116 116 auch erreichbar, in Fällen, in denen der ausländische Telefonanbieter die +49 116 116 nicht verarbeiten kann steht alternativ die +49 30 40 50 40 50 zur Verfügung. Sprach- oder Hörgeschädigte können unter der gleichen Nummer auch eine Sperrung per Fax veranlassen.