Eine Frage, die spätestens seit den 1990ern immer wieder gerne diskutiert wird ist die nach dem „Recht auf Girokonto“, ob also Kreditinstitute verpflichtet seien, für Jedermann ein Girokonto zu eröffnen.
Hintergrund dafür war und ist, daß ohne ein Girokonto die Teilnahme am Alltags- und Wirtschaftsleben heute nicht mehr möglich ist. Auch Sozialleistungen werden heute überwiegend bargeldlos abgewickelt, ohne ein Zahlungsverkehrskonto wäre also die Überweisung nicht möglich.
Guthabenkonto Empfehlung
Wir empfehlen das Guthabenkonto der Norisbank. Es kann unkompliziert online eröffnet werden, bieter eine Service Card zum Geld abheben und sehr guten Service.
Oft wird darauf verwiesen, daß Sparkassen in diesem Zusammenhang einen Kontrahierungszwang hätten, also gesetzlich verpflichtet seien, für jeden Kunden ein Girokonto zu führen. Meines Wissens (und ein Jurist, der sich hier besser auskennt möge mich korrigieren) bezieht sich dieser Zwang jedoch nur auf Sparkonten. Ich habe nur für ein Bundesland Hinweise in der Literatur gefunden, daß dies dort auch für Girokonten gelten soll.
Abgesehen davon gibt es in Deutschland meines Wissens kein gesetzlich verbrieftes Recht auf ein Girokonto. Dieses wird zwar immer wieder gefordert, aber bisher wird in Deutschland nur die frewillige Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft umgesetzt. Diese Selbstverpflichtung wurde 1995 abgegeben, um einer Regelung durch den Gesetzgeber zuvor zu kommen.
Am 20.3.2014 hat der Ausschuß für Wirtschaft und Währung des EU-Parlaments den Entwurf einer Zahlungskontenrichtlinie beschlossen. Danach soll es EU-weit sowohl eine Verpflichtung zum Angebot eines Basiskontos geben, als auch mindestens eine Website, die Preise und Leistungen von Girokonten neutral vergleicht. Vergleiche auch die DK Pressemitteilung.
Auf den Seiten der Deutschen Kreditwirtschaft (in ihr sind die Spitzenverbände der verschiedenen Banksektoren zusammengeschlossen) gibt es hierzu ausführliche Informationen.
Dort sind auch die Voraussetzungen für die Eröffnung und Führung von Girokonten für Jedermann, Beschwerdemöglichkeiten und Informationen abrufbar. Dort ist auch klar festgehalten, daß negative SCHUFA Einträge alleine kein Grund zur Ablehnung der Kontoverbindung sind.
Girokonto für Jedermann eröffnen
Ein Guthabenkonto (entspricht dem Jedermannkonto), das oftmals empfohlen wird, bietet die Norisbank an. Kunden berichten hier von sehr guten Annahme-Chancen und günstigeren Gebühren als bei anderen Banken.
P-Konto (Pfändungsschutzkonto)
Mit der Einführung des P-Kontos (Pfändungsschutzkonto) wurde eine gesonderte Kategorie von Konto geschaffen, mit dem auch Personen im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen am Zahlungsverkehr teilnehmen können, bei denen Kontopfändungen dies sonst unmöglich machen würden.
Für beide Kontoarten musste allerdings auch schon die Gerichte bemüht werden, um klarzustellen, dass erhöhte Kosten für die Kontoinhaber, im Vergleich zu normalen Girokonten, unzulässig sind.
P-Konto eröffnen
Ein pfändungsfreies Konto kann in aller Regel nicht direkt eröffnet werden. Viele Nutzer berichten auch für das P-Konto von guten Erfahrungen mit dem Norisbank Guthabenkonto, welches nach der Eröffnung in ein P-Konto gewandelt werden kann.