Zahlungsarten und deren Kosten
Wie gelesen gibt es mehrere
Kartenarten, diese haben auch jeweils unterschiedliche Systemkosten.
Systemkosten heißt in diesem Fall, was für die Autorisierung etc.
festgelegt ist. Nicht inbegriffen sind hier technische Kosten wie Terminal
und Netzbetrieb. Siehe dazu das Kapitel
"Karten akzeptieren".
Wichtig ist: Zahlungen an der Kasse sind für den Kunden ohne
Extrakosten. Die Standardverträge erlauben dem Händler nicht,
für Kartenzahlungen einen Aufpreis zu verlangen. Ebenso sollte eigentlich
kein Mindestbetrag für Kartenzahlungen gelten.
Als Kunde sollte man aber berücksichtigen, daß dem Händler
natürlich Kosten entstehen, wenn dieser die Karte akzeptiert. Einen
Einkauf von 2,50 EUR mit Karte zahlen zu wollen ist also für den
Händler ein Zuschußgeschäft und nicht sonderlich nett. Wenn
man darauf besteht und im Laden lautstark Ärger macht riskiert man
vielleicht, daß das Terminal leider gerade kaputt ist und man wieder
zum gesetzlichen Zahlungsmittel Bargeld greifen muß.
Auf dem deutschen Markt gibt es momentan folgende Zahlungsverfahren zum
elektronischen Zahlen an der Kasse :
-
electronic cash, auch oft (fälschlich) POS
genannt
Beim electronic cash wird mit der ec- oder Maestro-Karte oder einer zugelassenen
Kundenkarte einer deutschen Bank bezahlt. Hier wird die Zahlung durch Eingabe
der persönlichen Geheimzahl (PIN=Personal Identification Number)
legitimiert. Das Terminal des Händlers baut über die Telefonleitung
eine Verbindung zum Netzbetreiber auf, der bei der entsprechenden
Autorisierungszentrale der zuständigen Bank den Betrag anfragt und die
(verschlüsselt mit übermittelte) PIN überprüfen
läßt. Falls die Karte nicht gesperrt ist und der
Verfügungsrahmen der Karte oder das Kontoguthaben die Zahlung noch zulassen
wird ein OK zurück ans Terminal gemeldet.
Mit dem Ergebnis "Zahlung erfolgt" ist dem Händler dann seine Zahlung
bei rechtzeitiger Einreichung garantiert.
-
electronic cash Chip, (auch mal ec-cash offline genannt)
Dieses neue Verfahren wurde 2000/2001 eingeführt. Die Terminals der
Händler müssen ggf. entsprechend nachgerüstet werden und die
Banken ihre Karten dafür freischalten. Der Zahlvorgang läuft
ähnlich wie beim normalen electronic cash ab. Nur wird hier nicht der
Magnetstreifen, sondern der Chip genutzt, der auch schon die GeldKarten-Funktion
trägt. In den Chip wird ein von der Bank vordefiniertes Limit geladen
(zB EUR 500,- innerhalb einer Woche), von dem der Händler seine
Umsätze abziehen kann. Ist noch genügend Limit auf der Karte
gespeichert ,wird die Transaktion nur zwischen Karte und Terminal abgewickelt,
Telefonkosten fallen also nicht an. Ist das Limit aufgebraucht oder seit
der letzten Verbindung zur Bank mehr Zeit als erlaubt (in unserem Beispiel
eine Woche) vergangen, so wird automatisch im Hintergrund eine Verbindung
zur Autorisierungszentrale aufgebaut. Die Zahlung wird als normale electronic
cash Zahlung ausgeführt und das Limit im Chip bei positiver Autorisierung
wieder aufgefüllt.
Diese Version verbindet die Vorteile der ec-cash Zahlungsgarantie mit den
entfallenden oder verringerten Kommunikationskosten des Händlers.
Im Kontoauszug kann man erkennen, ob
eine Zahlung mit Magnetstreifen, im Chip oder mit Chip und Offlineverbindung
abgewickelt wurde.
-
historisch: POZ, Point of Sale ohne
Zahlungsgarantie
Da wegen der entstehenden Kosten beim electronic cash der Handel dieses System
am Anfang nur sehr zögerlich annahm, wurde das POZ-Verfahren von den
Banken ins Leben gerufen. Hier erfolgt die Legitimation mittels Unterschrift.
Bei Beträgen über 30,68 EUR mußte eine Abfrage der Sperrdatei
der Banken erfolgen. Diese Abfrage prüfte aber nur, ob die Karte
als gesperrt, verloren, gestohlen gemeldet ist und lieferte eine entsprechende
Meldung zurück.
Eine Zahlungsgarantie war hiermit nicht verbunden und der Kunde
bzw. die bezogene Bank konnte die Lastschrift
zurückgeben.
Das POZ Verfahren wurde Ende 2006 eingestellt, seitdem sollten
alle betroffenen Händler entweder auf das sichere electronic cash umgestellt
oder sich für ELV entschieden haben. Trotzdem noch geschickte POZ Sperrdatei
Abfragen werden negativ beantwortet.
-
ELV, Elektronisches Lastschriftverfahren
Da auch das POZ mit seinen Telefonkosten und den 5 Cent für die
Sperrdateiabfrage einigen Händlern noch zu teuer war, wird dort das
"Elektronische Lastschrift Verfahren" genutzt. Dieses Verfahren wird von
den Banken nicht offiziell unterstützt bzw.
gerne gehaßt. Das
ELV-Verfahren verzichtet komplett auf eine Prüfung der Sperrdatei
der Banken. Bei größeren Handels-Ketten wird oftmal eine hausinterne
Sperrdatei von Karten geführt, bei denen schon einmal Zahlungsprobleme
auftraten. Bei diesem Verfahren wird aus den Bankdaten des Magnetstreifens
die Bankleitzahl und die Kontonummer ausgelesen und eine ganz normale
Lastschrift mit
Einzugsermächtigung (die der Kunde mit seiner Unterschrift erteilt)
erzeugt.
Hierbei spart der Händler zwar Systemkosten, bleibt aber auf dem
Betrugsrisiko und dem Zahlungsausfall-Risiko sitzen, da unbemerkt
auch gesperrte und gestohlene Karten eingesetzt werden können. Auch
hier kann der Kunde oder die bezogene Bank die Lastschrift zurückgeben.
-
GeldKarte
Um ein wirtschaftliches Verfahren zur bargeldlosen Abwicklung von Kleinzahlungen
zu bieten wurde von den Banken die GeldKarte entwickelt. Hier erfolgt die
Zahlung aus einer vorher aufgeladenen elektronischen GeldBörse. Die
Legitimation erfolgt rein über den Besitz der Karte, PIN oder Unterschrift
werden nicht benötigt, was die Zahlung beschleunigt und den Einsatz
in Automaten erleichtert.
Der Händler hat hier wieder ein Autorisierungsentgelt zu zahlen,
erhält dafür aber auch die Zahlungsgarantie.
-
Maestro
Maestro funktioniert im Prinzip wie electronic cash, nur kommen hier
ausländische ec- oder Bank-Karten zum Einsatz, die für
grenzüberschreitende Zahlungen zugelassen sind und das Maestro-Logo
tragen. Das Maestro-Verfahren wurde
im Jahr 2003 aus dem electronic cash-Vertragswerk herausgelöst.
-
Kreditkarten
Bei Kreditkarten kauft die Händlerbank (der Acquirer) dem Händler
seine Forderung gegenüber dem Kunden ab und behält dafür einen
Teil des Umsatzbetrags (das sogenannte Disagio) als Provision ein. Die Höhe
des Disagio (typischerweise zwischen 2 und 4% vom Umsatz) richtet sich nach
solchen Faktoren wie Vertragslaufzeit, Umsatzhöhe, Abrechnungsintervall,
elektronische oder papierhafte Abrechnung und der Branche. Mit Ausnahme
bestimmter Transaktionen (Karteninhaber nicht anwesend) ist hier mit dem
Verkauf der Forderung auch eine Zahlungsgarantie verbunden.
Unterscheidung der Zahlung mit electronic
cash Chip:
Wie eine electronic cash Zahlung abgewickelt wurde, ist übrigens auch
im Kontoauszug erkennbar.
Dort steht ein Text der Art EC XXXXXXXX 02.03 12:05 MEY
im Verwendungszweck. Die achtstellige Terminal-ID (hier durch x dargestellt),
Transaktionsdatum und -Uhrzeit sind auch mit bloßem Auge erkennbar.
Die letzten drei Stellen geben die Abwicklung an (Y steht hier für die
Kartenfolgenummer pro Konto der eingesetzten Karte, die erste Karte trägt
die Nummer 0, weitere Karten zB für Bevollmächtigte werden dann
hochgezählt):
-
Mx bedeutet ec cash mit Magnetstreifen
-
Cx bedeutet ec cash mit Chip
Für die Abwicklung der Zahlungen gelten folgende Systemkosten :
Übersicht Kartenzahlung
| Verfahren |
Logo |
Kosten |
Legitimation |
Sperrabfrage/ Autorisierung |
Zahlungsgarantie |
| electronic cash |
(alt)

 |
0,3% vom Umsatz, min EUR
0,08 *) |
PIN |
ja/ja |
ja, durch die ausgebende Bank |
| electronic cash chip |
dito |
dito |
PIN |
ggf/ja |
dito |
POZ (POS ohne Zahlungsgarantie)
(Ende 2006 eingestellt) |
 |
EUR 0,05 für Sperrabfrage |
Unterschrift |
ggf.*/nein
(*bei Beträgen > 30,68 EUR
Pflicht) |
nein |
| ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren) |
|
|
Unterschrift |
nein/nein |
nein, evtl. Versicherung |
| GeldKarte |
 |
0,3% vom Umsatz, min. EUR 0,01 |
Prüfung des Chips |
nein/im Chip |
ja, durch die ausgebende Bank |
| Maestro |
 |
idR 0,95% vom Umsatz |
PIN oder Unterschrift |
ja/ja |
ja, durch die ausgebende Bank |
| Kreditkarte |
 |
idR 2-4% vom Umsatz |
Unterschrift |
je nach Betrag |
idR ja |
Weitere Informationen enthalten auch noch die Kapitel zu den verschiedenen
Kartenarten und der Abschnitt,
wie man als Händler Karten
akzeptieren kann.
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Es gelten die Disclaimer
(c) 1999-2008 Christian Bartsch
*) Fussnote : Geringere Kosten gelten für
Mineralölunternehmen: 0,2% vom Umsatz ; min 0,04 EUR