Eine Institution, über die immer wieder mit ungesundem Halbwissen geschimpft
wird, ist die
Schufa, die Schutzgemeinschaft für
allgemeine Kreditsicherung. Warum das auch und gerade im Internet passiert,
wo die Schufa mittlerweile eine recht
informative Website hat, ist mir
unklar, aber neben dem Verweis auf die Schufa hier nochmal ein paar
zusammenfassende Worte.
Ist es schlecht, einen SCHUFA Eintrag zu haben? Nein, es ist eigentlich
völlig normal. Die SCHUFA speichert nämlich nicht nur Meldungen
über Probleme mit Kunden, sondern auch allgemeine Informationen, also
beispielsweise die Existenz eines Girokontos, einer Kreditkarte oder die
Existenz/Höhe/Laufzeit eines Ratenkredits. Deren Beurteilung (positiv,
neutral oder negativ) ist Sache des abfragenden Vertragspartners, nicht der
SCHUFA. Über die gespeicherten Merkmale (mittlerweile aber nicht mehr
deren Speicherdauer?) gibt die SCHUFA auch Auskunft auf
ihren
Seiten.
Die SCHUFA erhält ihre Daten von den angeschlossenen Vertragspartnern,
die je nach Branche und Vertragsart verpflichtet sind, unterschiedliche
Informationen in den SCHUFA Datenpool zu melden. Der Kunde stimmt dieser
Datenübermittlung zu (also bei der nächsten Vertragsunterschrift
das Kleingedruckte bitte genau lesen). Vertragspartner sind zum Beispiel
Kreditinstitute, Versandhändler, Kreditkarten- und Leasingfirmen,
Versorgungsunternehmen.
Die SCHUFA selber kann die Korrektheit der gemeldeten Daten nicht
überprüfen, sondern ist hier auf die korrekte Ein- und Ausmeldung
durch die Vetragspartner angewiesen. In der Praxis kann es schonmal passieren,
daß durch Versäumnisse bei den Vertragspartnern alte oder
schlimmstenfalsl falsche Daten gespeichert sind. Eine Selbstauskunft kann
hier Klarheit schaffen. Wer dort falsche Daten findet, sollte sie bei der
SCHUFA reklamieren, so daß eine Berichtigung oder Sperrung der Daten
erfolgen kann.
Das kommt darauf an, wer die Auskunft einholt. Banken beispielsweise erhalten
alle Informationen über andere gemeldete Merkmale von Banken, sie erfahren
aber nicht, das man bei Versandhäusern Kunde ist oder ob man einen
Handyvertrag hat. Informationen aus diesen Branchen werden erst dann mitgeteilt,
wenn es zu Leistungsstörungen (Mahnverfahren wegen nicht gezahlter Rechnung,
Eintragung im Schuldnerverzeichnis des Amtgserichts) kommt. Ebenso erfahren
Handyanbieter, Warenhäuser und Vermieter nicht, was man für
Bankbeziehungen unterhält sondern auch nur, wenn es zu
Leistungsstörungen kommt.
Man sieht das auch an der untenstehenden
Gegenüberstellung einer Bankauskunft
und der zugehörigen Selbstauskunft.
Wer wissen möchte, was die SCHUFA über einen selber gespeichert
hat, kann entweder vor Ort kostenlos Auskunft erhalten oder eine schriftliche,
kostenpflichtige,
Selbstauskunft
anfordern, auch online. Den Score, wie die Vertragspartner
ihn erhalten, muß man gesondert anfordern, er ist nicht Teil der
Selbstauskunft. Zumindest in der online einsehbaren Auskunft steht mittlerweile
ein allgemeingehaltener Scorewert drin.
Seit Ende 2006 ist nun für alle Bundesländer der
Onlinezugang zu den eigenen Schufa
Informationen kostenpflichtig möglich (wobei es sich mir nicht
erschließt, warum man alle paar Wochen seine Daten prüfen will).
Der Zugang erfolgt nach Onlineregistrierung und PostIdent über
Benutzername/Paßwort und Abfrage mehrerer Schlüsselwerte von einer
Karte, die man per Post erhält.
Wer schonmal eine Wirtschaftsauskunft aus dem angelsächsischen Raum gesehen hat, wird sich nicht mehr über die ziemlich allgemein gehaltenen SCHUFA Auskünfte aufregen. Dort stehen zB auch die Limite und Inanspruchnahmen von Kreditkarten in der Auskunft, es erfolgt ein Eintrag wenn die Kreditkarte mal ein paar Tage zu spät abbezahlt wurde etc., dagegen sind die deutschen Verhältnisse völlig harmlos!
Nein. Die SCHUFA kennt hierfür kein Meldemerkmal. Erst wenn ein
Mahnverfahren eingeleitet und der Forderung nicht widersprochen wurde erfolgt
ein Eintrag (ebenso dann, wenn es zur Insolvenz kommt, ein SCHUFA Mitglied
den Betrag als uneinbringlich meldet etc., aber dem geht erstmal das
Mahnverfahren voraus). Wer also Probleme mit geplatzten Lastschriften oder
nicht bezahlten Rechnungen hat, sollte diese bereinigen, bevor es zum
Mahnverfahren kommt, dann erfolgt keine SCHUFA-Meldung.
Wem so etwas häufiger passiert, sollte seine finanziellen Verpflichtungen
überprüfen und ggf. Hilfe, zum Beispiel von der Schuldnerberatung,
in Anspruch nehmen.
Praktisches Beispiel: Eine Selbstauskunft, die der Kunde erhält, mit
allen bei der SCHUFA gespeicherten Daten
(
PDF, ca. 1 MB). Im Vergleich dazu die
Auskunft über den gleichen Kunden, den eine Bank erhält. Man sieht
hier den Unterschied im Umfang und Detailierungsgrad der herausgegebenen
Informationen.
Der Score (oder genauer gesagt, die Scores, denn es gibt über ein Dutzend
verschiedene
für unterschiedliche Branchen) der SCHUFA sollen Auskunft darüber
geben, wie für einen Kunden die Wahrscheinlichkeit ist, daß es
in nächster Zeit zu Zahlungsproblemen oder anderen
Vertragsstörüngen kommt. Da die SCHUFA natürlich keine
Kristallkugel hat, bedient sie sich hier ihres eigenen Datenbestands und
versucht durch statistische Methoden zu ermitteln, wie sich Kunden mit gewissen
Merkmalen in der Vergangenheit verhalten haben und diese Erkenntnisse in
eine Prognose umzuwandeln. Die genaue Ermittlung des Scores und welche Daten
dabei wie einfließen, veröffentlicht die SCHUFA nicht.
Wer wissen möchte, wie der eigene SCHUFA Score aussieht, kann diesen,
getrennt oder zusammen mit einer Selbstauskunft, dort ebenfalls anfordern.
Wie alle statistischen Verfahren verallgemeinert natürlich auch dieses
stark und ein Vertragspartner sollte diesen Zahlenwert bzw. die Note nur
als einen Baustein seiner Bonitätsbeurteilung nutzen.
Früher muß es wohl so gewesen sein, daß das häufige
Einholen einer Selbstauskunft den Scorewert verschlechtert hat. Nach Aussagen
der SCHUFA ist dies schon seit einiger Zeit nicht mehr so, auch wenn sich
gegenteilige Meinungen hartnäckig im Internet halten.
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