SEPA Single Euro Payments Area

Anfang 2008 war es soweit: Nach langem Hin und Her zwischen Politik und Banken sollte dann der europäische Zahlungsverkehrsraum SEPA Wirklichkeit werden.

Erstmals gabes somit 2008 europaweit einheitliche Zahlungsinstrumente, so daß grenzüberschreitende Zahlungen nach einheitlichen Vorgaben und Normen möglich waren. Zunächst wurde die SEPA Überweisung umgesetzt.

Da die Regelungen Zahlungsdienstrichtlinie (Payments Service Directive) aber noch in allen teilnehmenden Staaten in nationales Recht umgewandelt werden mussten, sind erst zum November 2009 die rechtlichen Gegebenheiten europaweit gleich. Bis Ende 2010 soll dann, so die Hoffnung, soviel Zahlungsverkehr über die neuen SEPA Verfahren laufen, daß die nationalen Verfahren und Formate bald eingestellt werden können.

Innerhalb des SEPA Raums sollen alle Zahlungen wie nationale Zahlungen behandelt werden, es entsteht also gewissermassen ein großer, europäischer Inlandszahlungsverkehr, in dem die Länder der Beteiligten nicht mehr entscheidend sind, ob vom Rechtsrahmen her oder bei den Formaten und Vordrucken.

Der SEPA Raum wird alle 27 EU Staaten umfassen, außerdem werden die drei EWR Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein die Standards einführen. Technisch und juristisch will auch die Schweiz SEPA Verfahren unterstützen, Monaca hat sich im August 2009 ebenfalls der SEPA angeschlossen.

SEPA Credit Transfer (SEPA Überweisung)

Die SEPA Überweisung ähnelt in weiten Bereichen der früheren EU Standardüberweisung. Die bisherige Betragsobergrenze von 50.000 EUR entfällt allerdings und es wird einen neuen Vordruck (EURO-Überweisung, Textschlüssel 16) geben und elektronisch eingereichte Zahlungen werden auf den neuen XML-Formaten basieren.

Die Ausführungsfrist bis zur Gutschrift auf dem begünstigten Konto soll bis Ende 2011Auftragstag + 3 sein, ab 2012 für elektronische Aufträge Auftragstag + 1 (und für beleghafte Aufträge jeweils noch 1 Tag extra).

Die EURO-Überweisung kann dann, bei Angabe von BIC und IBAN, sowohl für innerdeutsche, als auch für innereuropäische Zahlungen genutzt werden.

SEPA Direct Debit (SEPA Lastschrift)

Mit der SEPA Lastschrift wird es erstmalig möglich sein, ohne Umwege wie Partnerbanken oder Formatumwandlungen, Lastschriften über Ländergrenzen hinweg abzuwickeln. Allerdings gibt es hier viel mehr Regelungsbedarf als bei der Überweisung, da sich die Verfahren und Rechtsnormen zur Lastschrift in den einzelnen Staaten stark unterscheiden. Hier muß also ein völlig neues, einheitliches Verfahren geschaffen werden.

Es wird die für Privatkunden relevante SEPA-Basis-Lastschrift geben, sowie eine SEPA-Firmen-Lastschrift für die Verrechnung zwischen Unternehmen.

Weitere interessante externLinks: Bundesbank, European Payments Council, EBA Portal


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(c) 2007-2009 Christian Bartsch