Diese drei Begriffe werden häufig in einem Atemzug genannt, oft synonym verwendet, aber sie unterscheiden sich doch in wesentlichen Details. Deshalb hier der Versuch einer Unterscheidung.
SEPA ist das Konzept, die Vision, vor allem aber die technische und organisatorische Umsetzung des europ. Zahlungsverkehrsraums. Die technische Entwicklung wird vom EPC European Payments Council organisiert. An SEPA Zahlungsinstrumenten gibt es bisher die SEPA Überweisung, die SEPA-Basislastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift.
Der SEPA-Raum umfaßt die 27 EU MItgliedsstaaten, außerdem die EWR Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und dazu noch die Schweiz und Monace (insgesamt also 32 europ. Staaten).
Die
PSD oder
Zahlungsdiensterichtlinie bildet den rechtlichen Rahmen für
einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum. Durch die Richtlinie, die in allen
Mitgliedsstaaten bis zum 1.11.2009 umgesetzt sein mußte, werden neue
Angebote wie die SEPA Lastschrift überhaupt erst möglich, da so
die gesetzlichen Vorgaben für europäische Zahlungsinstrumente
harmonisiert werden.
Sie gilt, durch Umsetzung in nationales Recht, in allen EU Mitgliedsstaaten. Drittstaaten wie die Schweiz, die sich dem SEPA Raum anschließen, müssen nachweisen, daß es national gleichwertige gesetzliche Rahmenbedingungen gibt.
Die EU Preisverordnung ist eine EU Verordnung, die unmittelbar in den 27 EU Mitgliedstaaten Rechtswirkung hat, eine nationale Umsetzung war nicht nötig. Angeschlossen haben sich der Erklärung die EWR Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein).
Das heißt, es gibt die technische Möglichkeiot der SEPA-Überweisung (oder SEPA-Lastschrift) auch in und von Ländern, für die der Gleichbepreisungsgrundsatz der EU Preisverordnung nicht gilt (Schweiz, Monaco). Ebenso kann ich in Staaten mit der Landeswährung EURO zahlen, die weder EU-Mitglied, noch SEPA Teilnehmer sind (San Marino, Vatikanstadt).
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(c) 2009 Christian Bartsch