Zunächst muss zwischen den verschiedenen Typen von Lastschriften unterschieden werden, als zweites zwischen den verschiedenen Rückgabegründen. Zunächst sollen die normalen Fälle, dann die "Exoten" behandelt werden.
Achtung, Änderung seit Juli 2012:
Ein großes Thema sind die Kosten einer Lastschriftrückgabe.
Wird die Lastschrift durch den Zahlungspflichtigen zurückgegeben, wegen
Widerspruch oder mangels erteilter
Einzugsermächigung/Abbuchungsauftrag/SEPA-Lastschriftmandat, entstehen
ihm keine Kosten seitens der Zahlstelle.
Bei Rückgabe mangels Deckung darf die Zahlstelle ihm einen Preis für
die Benachrichtigung über die Nichteinlösung berechnen (neu seit
Juli 2012 auch für die Einzugsermächtigung).
Der Einreicher einer retournierten Lastschrift muß auf jeden Fall zahlen. Die Zahlstelle berechnet der ersten Inkassostelle ein Rücklastschriftentgelt von zur Zeit EUR 3,- (Ziffer 2., Anlage 1 zum LS-Abkommen). Bei Lastschriften über EUR 10.000 und Wertstellungsverlust über EUR 30 kann außerdem ein Zinsausgleich geltend gemacht werden (Ziffer 3, dito). Darauf schlägt die erste Inkassostelle selber nochmal ein Entgelt auf. Der Einziehende kann diese Entgelte natürlich gegenüber dem Zahlungspflichtigen geltend machen, wenn dieser für die Rückgabe verantwortlich war. Das muß dann ggf. auf dem zivilrechtlichen Weg zusammen mit der Hauptforderung geschehen.
Folgende Rückgabegründe gibt es laut Lastschriftabkommen (Anlage 1), diese werden bei der Rücklastschrift zur Information mitgegeben :
Die letzten beiden Ziffern sind Sonderfälle, die nicht weiter behandelt
werden.
Natürlich kann eine Lastschrift auch von der Zahlstelle zurückgegeben
werden, wenn das Konto des Zahlungspflichtigen nicht ausreichend Guthaben
oder Linie aufweist. In diesem Fall erfolgt eine Rückgabe mangels
Deckung. Diese hat keinen eigenen Schlüssel.
Rücklastschriften haben den Textschlüssel 09, im Erweiterungsteil kommt dann der Ursprungstextschlüssel (05 oder 04) und die Nummer des Rückgabegrundes (s.o.) oder 0. Eine Rücklastschrift mit Textschlüssel 09 055 ist also eine Einzugsermächtigungslastschrift, der widersprochen wurde. Näheres siehe LS-Abkommen Anlage 1 bzw. DTA-Aufbau.
Prinzipiell können "normale" Lastschriften (Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag) aus den gleichen Gründen zurückgegeben werden (1 bis 4 geht aus formellen Gründen immer). Abbuchungsaufrags-Lastschriften können aber nicht wegen Widerspruch zurückgegeben werden Solange ich meiner Bank den Auftrag erteilt habe, Lastschriften eines bestimmten Einreichers einzulösen gilt dieser Auftrag bis zum Widerruf.
Die Sonderfälle :
Kann ich auch Lastschriften aus Abbuchungsauftrag wegen Widerspruch
zurückgeben ?
Nein, das geht wie oben erwähnt nicht. Ich kann aber versuchen,
schnellstmöglich den Abbuchungsauftrag zurückzunehmen und meine
Bank anweisen, die Belastung zurückzugeben. Da nach Ziffer 9 (2) AGB
Belastungsbuchungen erst nach zwei Geschäftstagen endgültig werden
müßte so der Auftrag noch storniert werden. Alle müssen
aber sehr schnell reagieren und ich habe diese Lösung noch nicht selber
in der Praxis probieren müssen
Kann eine Lastschriften aus ec-cash / ELV-Zahlungen zurückgeben
?
ELV: Ja, sowohl mangels Deckung als auch wegen Widerspruch.
ec-cash: Jein. Gemäß Karten Bedingungen geht das nicht. Allerdings
gilt die Zahlungsgarantie auch nur 8 Tage (Einreichung beim Inkassoinstitut),
nach Ablauf dieser Frist könnte die Bank also die Lastschrift
zurückgeben ob wegen Widerspruch oder mangels Deckung.
Kann ich mein Konto generell gegen Lastschriften sperren ?
Ja, das ist mittlerweile vorgesehen. Lastschriften aus
Geldautomaten-Verfügungen und ec-cash Transaktionen werden trotzdem
weiter eingelöst. Ob sich so eine Sperre lohnt muß jeder selber
wissen: Wie hier beschrieben können unberechtigte Lastschriften eh
zurückgegeben werden, dafür verliere ich aber bei einer generellen
Sperre den Komfort der Kartenzahlung, wenn der Händler nur ELV macht.
Was ist diese ominöse 6-Wochen Frist für
Kontoinhaber bei Rückgaben wegen Widerspruch ?
Mittlerweile (neue Allgemeine Geschäftsbedingungen und
Lastschriftbedingungen seit Juli 2012) Vergangenheit und auch davor häufig
falsch verstanden..
Sie hierzu auch die Seite zu den
neuen AGB und Lastschriftbedingungen
Juli 2012.
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