Lastschriftrückgabe

Zunächst muss zwischen den verschiedenen Typen von Lastschriften unterschieden werden, als zweites zwischen den verschiedenen Rückgabegründen. Zunächst sollen die normalen Fälle, dann die "Exoten" behandelt werden.

Achtung, Änderung seit Juli 2012:
Ein großes Thema sind die Kosten einer Lastschriftrückgabe. Wird die Lastschrift durch den Zahlungspflichtigen zurückgegeben, wegen Widerspruch oder mangels erteilter Einzugsermächigung/Abbuchungsauftrag/SEPA-Lastschriftmandat, entstehen ihm keine Kosten seitens der Zahlstelle.
Bei Rückgabe mangels Deckung darf die Zahlstelle ihm einen Preis für die Benachrichtigung über die Nichteinlösung berechnen (neu seit Juli 2012 auch für die Einzugsermächtigung).

Der Einreicher einer retournierten Lastschrift muß auf jeden Fall zahlen. Die Zahlstelle berechnet der ersten Inkassostelle ein Rücklastschriftentgelt von zur Zeit EUR 3,- (Ziffer 2., Anlage 1 zum LS-Abkommen). Bei Lastschriften über EUR 10.000 und Wertstellungsverlust über EUR 30 kann außerdem ein Zinsausgleich geltend gemacht werden (Ziffer 3, dito). Darauf schlägt die erste Inkassostelle selber nochmal ein Entgelt auf. Der Einziehende kann diese Entgelte natürlich gegenüber dem Zahlungspflichtigen geltend machen, wenn dieser für die Rückgabe verantwortlich war. Das muß dann ggf. auf dem zivilrechtlichen Weg zusammen mit der Hauptforderung geschehen.

Folgende Rückgabegründe gibt es laut Lastschriftabkommen (Anlage 1), diese werden bei der Rücklastschrift zur Information mitgegeben :

  1. Konto erloschen
    Erklärt sich von selber, das Konto existiert nicht mehr. ec-cash Lastschriften müssen innerhalb der 8 Tage Frist  (Einreichung des Händlers) trotzdem eingelöst werden.
  2. Konto-Nummer falsch, Sparkonto oder Konto-Nummer/Name nicht identisch
    Auch selbsterklärend. Die Kontonummer ist falsch, es handelt sich um ein Sparkonto (von dem keine Lastschriften eingelöst werden) oder der angegebene Name des Zahlungspflichtigen paßt nicht mit dem Kontoinhaber zusammen.
  3. Kein Abbuchungsauftrag und Keine Einzugsermächtigung
    Der Bank liegt entweder kein Abbuchungsauftrag vor oder der Zahlungspflichtige gibt an, keine Einzugsermächtigung erteilt zu haben. Frist: 13 Monate ab Buchungsdatum.
    Häufen sich bei einem Einreicher Rückgaben wegen "Keine Einzugsermächtigung" sollte die Bank mit dem Kontoinhaber reden und ihn darauf hinweisen, daß er sich verpflichtet hat, nur Lastschriften einzuziehen, für die ihm eine Ermächtigung vorliegt. Ggf. kann dann die Inkassovereinbarung gekündigt werden.
  4. Rückruf
    Die Lastschrift wurde zurückgerufen.
  5. Wegen Widerspruchs
    Der Zahlungspflichtige hat zwar eine Einzugsermächtigung erteilt, ist aber mit der Lastschrift nicht einverstanden, warum auch immer. Frist: 8 Wochen ab Buchungsdatum.
  6. Rückgabe / Chargeback z.B. edc
  7. Nichtvorlage GSE-Scheck

Die letzten beiden Ziffern sind Sonderfälle, die nicht weiter behandelt werden.
Natürlich kann eine Lastschrift auch von der Zahlstelle zurückgegeben werden, wenn das Konto des Zahlungspflichtigen nicht ausreichend Guthaben oder Linie aufweist. In diesem Fall erfolgt eine Rückgabe mangels Deckung. Diese hat keinen eigenen Schlüssel.

Rücklastschriften haben den Textschlüssel 09, im Erweiterungsteil kommt dann der Ursprungstextschlüssel (05 oder 04) und die Nummer des Rückgabegrundes (s.o.) oder 0. Eine Rücklastschrift mit Textschlüssel 09 055 ist also eine Einzugsermächtigungslastschrift, der widersprochen wurde. Näheres siehe LS-Abkommen Anlage 1 bzw. DTA-Aufbau.

Prinzipiell können "normale" Lastschriften (Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag) aus den gleichen Gründen zurückgegeben werden (1 bis 4 geht aus formellen Gründen immer). Abbuchungsaufrags-Lastschriften können aber nicht wegen Widerspruch zurückgegeben werden Solange ich meiner Bank den Auftrag erteilt habe, Lastschriften eines bestimmten Einreichers einzulösen gilt dieser Auftrag bis zum Widerruf.

Die Sonderfälle :

Kann ich auch Lastschriften aus Abbuchungsauftrag wegen Widerspruch zurückgeben ?
Nein, das geht wie oben erwähnt nicht. Ich kann aber versuchen, schnellstmöglich den Abbuchungsauftrag zurückzunehmen und meine Bank anweisen, die Belastung zurückzugeben. Da nach Ziffer 9 (2) AGB Belastungsbuchungen erst nach zwei Geschäftstagen endgültig werden müßte so der Auftrag noch storniert werden. Alle müssen aber sehr schnell reagieren und ich habe diese Lösung noch nicht selber in der Praxis probieren müssen

Kann eine Lastschriften aus ec-cash / ELV-Zahlungen zurückgeben ?
ELV: Ja, sowohl mangels Deckung als auch wegen Widerspruch.
ec-cash: Jein. Gemäß Karten Bedingungen geht das nicht. Allerdings gilt die Zahlungsgarantie auch nur 8 Tage (Einreichung beim Inkassoinstitut), nach Ablauf dieser Frist könnte die Bank also die Lastschrift zurückgeben ob wegen Widerspruch oder mangels Deckung.

Kann ich mein Konto generell gegen Lastschriften sperren ?
Ja, das ist mittlerweile vorgesehen. Lastschriften aus Geldautomaten-Verfügungen und ec-cash Transaktionen werden trotzdem weiter eingelöst. Ob sich so eine Sperre lohnt muß jeder selber wissen: Wie hier beschrieben können unberechtigte Lastschriften eh zurückgegeben werden, dafür verliere ich aber bei einer generellen Sperre den Komfort der Kartenzahlung, wenn der Händler nur ELV macht.

Was ist diese ominöse 6-Wochen Frist für Kontoinhaber bei Rückgaben wegen Widerspruch ?
Mittlerweile (neue Allgemeine Geschäftsbedingungen und Lastschriftbedingungen seit Juli 2012) Vergangenheit und auch davor häufig falsch verstanden..

Sie hierzu auch die Seite zu den neuen AGB und Lastschriftbedingungen Juli 2012.


Zurück zur Lastschrift, zum Zahlungsverkehr Inland, zur Hauptübersicht oder zur Startseite

Es gelten die Disclaimer

(c) 2000 - 2012 Christian Bartsch