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Einzugsermächtigung widerrufen, entziehen, stornieren, stoppen oder kündigen

Vor dem Februar 2014 war die Rede von der Lastschrifteinzugsermächtigung bzw. Inkassovereinbarung. Im Februar 2014 wurde jedoch der Zahlungsverkehr innerhalb der Europäischen Union im Zuge der SEPA Migration harmonisiert.

Anstelle der Lastschrifteinzugsermächtigung trat das SEPA-Mandat (Single European Payment Area) und brachte Neuerungen mit sich. Die Kontonummer musste der IBAN (International Bank Account Number) weichen, die Bankleitzahl der BIC (Bank Identifier Code). Was geblieben ist, ist die Frage, wie man eine Einzugsermächtigung widerrufen kann.

Einzugsermächtigung stoppen

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und Pflichtinformationen enthalten.
  • Der Widerruf der Lastschrift bedeutet keine automatische Vertragskündigung.
  • Erfolgen weiter Abbuchungen, kann der Kontoinhaber diese innerhalb von 13 Wochen durch seine Bank zurückholen.
  • Bei sonstigen ungerechtfertigten Abbuchungen beträgt die Frist für die Rücklastschrift acht Wochen.

Wann greift die Einzugsermächtigung?

  • Einzugsermächtigung stoppen
  • Wann greift die Einzugsermächtigung?
  • Wie wird die Einzugsermächtigung gekündigt?
    • Welche Informationen muss die Kündigung enthalten?
  • Widerruf bedeutet keine Vertragskündigung
    • Und wenn weiter Geld abgebucht wird?
Lastschriften wurden eingeführt, wenn ein Begünstiger von einem Schuldner regelmäßig wiederkehrende, in der Höhe aber durchaus unterschiedliche Beträge erhält. Dies ist ein Unterscheidungsmerkmal zum Dauerauftrag, der gleichbleibende Zahlungen voraussetzt. Ein anderes ist, dass bei einer Lastschrift die Initiative gegenüber der Bank vom Zahlungsempfänger ausgeht. Der Schuldner erteilt dem Begünstigten eine Vollmacht, die er der Bank des Schuldners vorlegt. In dieser Vollmacht steht, dass der Begünstigte Geld vom Konto des Schuldners einziehen darf.

Das SEPA-Mandat sieht gegenüber der alten Lastschrift allerdings vor, dass das genaue Datum der Ausführung angegeben sein muss. Darüber hinaus gibt es für das SEPA-Mandat keine Endfälligkeit, es kann über Jahrzehnte laufen. Es erlischt allerdings automatisch, wenn seit der letzten Zahlung mehr als 36 Monate vergangen sind.

Wie wird die Einzugsermächtigung gekündigt?

Das SEPA-Mandat muss gegenüber dem Begünstigten auf jeden Fall schriftlich gekündigt werden. Während das SEPA-Mandat nicht unbedingt schriftlich erteilt werden muss, ist die Schriftform bei der Kündigung zwingend. Fristen gibt es nicht zu beachten.

Der Kontoinhaber sollte darauf achten, dass die Kündigung rechtzeitig erfolgt. Das heißt, er sollte auch die Bearbeitungsdauer berücksichtigen. Wer ganz sicher gehen will, versendet die Kündigung nicht mit der Normalpost, sondern mit Einschreiben-Rückschein.

Welche Informationen muss die Kündigung enthalten?

Für eine rechtswirksame Kündigung muss das Schreiben den Namen und die Anschrift des Vertragspartners sowie die eigene Anschrift und den Namen des Gläubigers enthalten. Als nächster Punkt muss der Verwendungszweck, beispielsweise das Aktenzeichen oder die Nummer eines Abonnements, benannt werden. Zu guter Letzt darf die eigenhändige Unterschrift des Schuldners nicht fehlen.

Der Text für die Stornierung könnte wie folgt lauten: „Hiermit widerrufe ich das SEPA-Mandat zugunsten der IBAN xxxxx bei der Y-Bank mit sofortiger Wirkung / ab dem xx.xx.xxxx. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Widerruf.“

Widerruf bedeutet keine Vertragskündigung

Handelt es sich bei der Lastschrift um die Bezahlung eines Vertrages, zum Beispiel für ein Zeitschriftenabonnement, hat der Widerruf keine Auswirkung auf das Fortbestehen des Vertrages. Wurde dieser nicht gekündigt, muss der Schuldner künftig dafür sorgen, dass er die Zahlungen pünktlich überweist. Bei gleichbleibenden Zahlungen wäre ein Dauerauftrag die sinnvollere Alternative. Es gibt allerdings durchaus Verträge, die ausschließlich ein SEPA-Mandat als Zahlungsweg vorsehen.

Und wenn weiter Geld abgebucht wird?

Wurde das Mandat widerrufen, die Gegenseite bucht aber weiter Beträge ab, kann der Kontoinhaber diese innerhalb von 13 Wochen über seine Bank in Form einer Lastschriftrückgabe einfordern. Wurden willkürlich und unberechtigt Lastschriften abgebucht, hat der Kontoinhaber acht Wochen Zeit, diese im Rahmen der Lastschriftrückforderung über seine Bank zurückzuholen. Dies kann beispielsweise bei einer doppelten Ausführung der Fall sein, oder wenn das Finanzamt eine unberechtigte Summe abgebucht hat.


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Inhalt

  • Grundlagen
    • Bankleitzahl und Kontonummer
    • IBAN und BIC
      • SWIFT
    • Neue AGB Juli 12/ Februar 14
    • Unterschiede SEPA, PSD, EU-Preisverordnung
      • Länderliste Geltungsbereich EU-Preisverordnung (SEPA Raum)
    • Girokonto für Jedermann
    • SCHUFA
      • Konto ohne SCHUFA Prüfung
      • SCHUFA Eintrag löschen lassen
    • Formate im Zahlungsverkehr
    • Abkommen und Bedingungen
    • Pfändungsfreies Konto
  • Überweisung
    • Überweisungs-Verrechnung Girokreise
    • Überweisungs Fristen, EU Zahlungsdiensterichtlinie
    • Überweisungs-Zahlschein BZÜ
    • SEPA Zahlschein und QR-Code
  • SEPA Migration 2014
    • SEPA Umstellung verlängert
  • Kartenzahlung
    • Kartenarten
      • V PAY
      • Maestro Karte
    • PIN Eingabe bei Kreditkarten
    • Interchange – Erklärung und Grundlagen
    • Geldautomaten-Entgelte
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    • EC-Karte/Kreditkarte sperren, Notrufnummern
    • ec-Karte – ein Nachruf
    • Kartenprüfnummer (CVV2/CVC2)
    • Mobile Kartenzahlung & Kartenlesegeräte Vergleich: Kassensystem Anbieter
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