Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 sind die Banken hierzulande nun verpflichtet, jedem Menschen mit Aufenthaltsrecht in Deutschland ein Konto einzurichten. Dies betrifft nicht nur wohnsitzlose Deutsche, sondern auch alle, die im Rahmen der Genfer Konvention ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik haben. Vor dem Hintergrund des Chaos, welches aktuell im März 2016 in Deutschland in Zusammenhang mit der Registrierung hier ankommender Flüchtlinge herrscht, für die Banken eine echte Herausforderung.
Nach wie vor gelten die Vorschriften der Abgabenordnung, welche bei der Eröffnung eines Kontos Kontenwahrheit und Kontenklarheit vorschreiben. Viele der hier Ankommenden verfügen jedoch nicht über die Ausweispapiere, welche im Grunde notwendig sind, um den gesetzlichen Vorgaben für eine Kontoeröffnung Rechnung zu tragen. Für viele Banken wäre dies der geeignete Vorwand, um Flüchtlingen die Eröffnung eines Basiskontos zu verweigern. Der Gesetzgeber hat hier aber gegengesteuert und die Legitimationshürden niedriger angesetzt. Für die Eröffnung genügen im Zweifelsfall die Papiere der Registrierungsstelle.
Bank Empfehlung
Als Basiskonto für Flüchtlinge empfehlen wir das Guthabenkonto der Norisbank. Die Kontoeröffnung erfolgt unkompliziert in wenigen Minuten online. Die Erfahrungsberichte zur Beantragung des Kontos für Asylsuchende fallen hier, im Gegensatz zu anderen Banken, sehr positiv aus.
Was bedeutet ein „Basiskonto für Flüchtlinge“?
Unter einem Basiskonto versteht man ein Girokonto, welches ausschließlich auf Guthabenbasis geführt werden darf. Der Kunde erhält weder eine EC-Karte, die eine Überziehung ermöglichen würde, noch eine klassische Kreditkarte. Barverfügungen können am Geldautomaten mit einer BankCard vorgenommen werden. Da die Kreditinstitute bei einem Basiskonto keine Möglichkeit haben, durch Kontoüberziehungen Geld zu verdienen, fällt eine monatliche Grundgebühr an. Diese variiert aber stark von Bank zu Bank, so dass hier ein gründlicher Vergleich notwendig ist.
Was bringt ein Basiskonto für Flüchtlinge?
Zunächst einmal erfüllen die Banken damit die Vorgaben der EU, dass jeder EU-Bürger einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto hat. Als EU-Bürger gilt, wer sich rechtmäßig innerhalb der Europäischen Union aufhält.
Konservative Politiker stehen dem Basiskonto für Flüchtlinge skeptisch gegenüber, da es für die Banken einen Mehraufwand ohne nachhaltige Erträge beschert. Darüber hinaus gilt eine Vielzahl der hierzulande registrierten Asylbewerber als chancenlos, was eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung angeht. Dieser negativen Einschätzung stehen aber auch positive Aspekte gegenüber:
- Ein Girokonto bedeutet hierzulande, aktiver am (Wirtschafts)leben teilnehmen zu können, als ohne Bankverbindung dazustehen. Dieser Effekt bringt auch eine stärker zu gewichtende Integration mit sich. Wer am Leben in allen Belangen teilnehmen kann, integriert sich automatisch leichter, als eine Person, die außen vor ist.
- Bislang müssen die Geld-Leistungen des Staates an Flüchtlinge jeweils in bar ausgezahlt werden, ein enormer bürokratischer Aufwand für die bereits extrem überlasteten Ämter. Die Einrichtung eines Dauerauftrages stellt einen einmaligen Vorgang dar, der sich langfristig bezahlt macht.
Auch wenn die Banken sich weiter gerne mit der Eröffnung von Basiskonten für Flüchtlinge zurückhalten würden, dies früher mit der Begründung möglicher Geldwäsche auch taten, stellt die Umsetzung der EU-Richtlinie einen richtigen Schritt dar. Den Geldhäusern bleibt die monatliche Kontoführungspauschale, die auch kein Schnäppchen für die Kontoinhaber darstellt.