Immer wieder ist bei Verträgen mit wiederkehrenden Zahlungen der Begriff „Folgelastschrift“ zu lesen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Zahlungen für das Fitnessstudio, den Handyvertrag oder den Ratenkredit handelt. Was ist eine „Folgelastschrift“?
Folgelastschrift Bedeutung & Definition
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Bei der Folgelastschrift handelt es sich um alle der ersten Lastschrift im Rahmen einer Zahlungsvereinbarung folgenden Zahlungen.
- Der Zahlungspflichtige kann die Lastschrift, sofern unberechtigt, innerhalb von acht Wochen zurückgeben.
- Im Gegensatz zu Daueraufträgen können Lastschriften in unregelmäßigen Abständen mit wechselnden Beträgen erfolgen.
- Der Zahlungspflichtige muss dem Begünstigten ein Mandat, erteilen, das die Lastschrift legitimiert.
Wie funktioniert eine Lastschrift generell?
Bei einer Lastschrift erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger ein Mandat, das SEPA-Mandat, dass er Geld vom Konto des Zahlungspflichtigen durch seine Bank abbuchen lassen darf. Seit dem Jahr 2014 kursiert das Wort SEPA-Lastschrift. Dieses Modell hat die Lastschriften in Europa vereinheitlicht. SEPA steht für „Single Euro Payments Area“. SEPA unterscheidet zwischen Einzellastschrift, der Basislastschrift und der Firmenlastschrift.Für Verbraucher kommt in der Regel die Basislastschrift zum Tragen. Beim Abschluss eines neuen Handyvertrages wird nach vier Wochen die erste Bezahlung fällig. Der Netzprovider bucht den Betrag mit der Erstlastschrift ab. Da der Handyvertrag über zwei Jahre geschlossen wurde, fallen noch weitere 23 Abbuchungen, die Folgelastschriften an.
Lastschriften kommen sowohl bei regelmäßig wiederkehrenden gleich hohen Zahlungen infrage, wie auch bei Zahlungen mit wechselnden Beträgen.
Lastschrift prüfen
Da Lastschriften auch mit unterschiedlichen Beträgen ausgeführt werden können, empfiehlt es sich, jede Lastschrift genau zu prüfen. Ein Beispiel dafür ist die Kreditkartenabrechnung die einmal im Monat zur Einlösung vorgelegt wird. Ist der Betrag in der Rechnung nicht gerechtfertigt, kann der Zahlungspflichtige die Lastschrift innerhalb von acht Wochen zurückgeben. Lag kein explizites SEPA-Mandat vor, beträgt der Zeitraum für die Rückgabe sogar 13 Monate.
Wenn das Konto nicht gedeckt ist
Legt die Bank des Begünstigten die Lastschrift zur Einlösung vor, der Zahlungspflichtige verfügt auf seinem Konto aber nicht über die ausreichende Deckung, gibt dessen Bank die Lastschrift zurück. In diesem Fall kommt es nicht zu einer „Zweitlastschrift“, in der Hoffnung, dass dann das Guthaben ausreicht. Üblicherweise muss der Zahlungspflichtige den offenen Betrag dann überweisen und ein neues SEPA-Mandat ausstellen. Mit der nicht eingelösten Buchung erlischt das Mandat.
Die Einmallastschrift
Eine Einmallastschrift setzt keinen Vertrag mit wiederkehrenden Zahlungen voraus, sondern wird fallweise für eine einzige Abbuchung erteilt. Der Klassiker dafür ist das Bezahlen im Supermarkt oder an der Tankstelle mit der EC-Karte und der Eingabe der PIN.
Folgelastschrift und Dauerauftrag
Ein Dauerauftrag greift ebenfalls bei wiederkehrenden Zahlungen. Er wird allerdings vom Zahlungspflichtigen eingerichtet. Daueraufträge finden üblicherweise bei regelmäßig wiederkehrenden und gleichbleibenden Zahlungen Verwendung. Allerdings hat der Begünstigte, im Gegensatz zur Lastschrift, keinen Einfluss darauf, dass die Zahlung erfolgt. Der Zahlungspflichtige kann den Auftrag jederzeit stornieren oder in der Höhe abändern, was auf Seiten des Zahlungsempfängers wiederum für Unmut sorgen kann. Vor diesem Hintergrund ziehen Unternehmen eine Lastschrift vor.