Zahlschein / BZÜ

(Belegloses Zahlscheinüberweisungs- Verfahren)


Zum Begleichen einer Rechnung hat man als Zahlungspflichtiger bekanntlich diverse Möglichkeiten (welche das sind, da sei an dieser Stelle dezent auf die Lektüre der anderen Kapitel der Zahlungsverkehr-FAQ hingewiesen). Doch nicht jede Möglichkeit ist im Sinne von Kostenoptimierung auch für den Zahlungsempfänger sinnvoll. Man stelle sich beispielsweise vor, jeder würde seine Telefonrechnung mittels Scheck bezahlen oder einmal monatlich eine Bareinzahlung in einem T-Punkt vornehmen...

Um ihren Kunden die Zahlvorgänge zu erleichtern (oder sie für eine bestimmte Zahlungsform zu "motivieren"), übersenden viele Unternehmen -wie Versandhäuser, Energielieferanten oder eben Telekommunikationsunternehmen- vorausgefüllte Überweisungsformulare (bspw. sind Kundennummer, Betrag, Empfänger schon voreingedruckt). Da diese Form der Überweisungsformulare noch ohne die sonst schon aufgedruckte Bankbezeichnung daherkommt, nennt man sie auch "Neutrale Überweisungs-/Zahlscheinvordrucke" (siehe Abbildung 1).

Neutraler Zahlschein

(Abbildung 1)

Wie man unschwer erkennen kann, unterscheidet sich solch ein Neutraler Überweisungsauftrag nicht stark von jedem anderen Überweisungsauftrag, den man als Bankkunde "blanko" in seiner Filiale erhält.

Der Zahlungsempfänger, der derartig vorausgefüllte Zahlscheine verschickt, hat (sofern sein Kunde diese auch benutzt) zunächst den Vorteil, daß der Geldeingang in Form einer -kostengünstigen- Überweisung bei ihm ankommt. Da er ja auch schon den Verwendungszweck vordrucken kann, entfällt für den Zahlungsempfänger in diesem Fall auch ein gewisser Teil an Handarbeit (Zuordnung in der Buchhaltung, welcher Kunde welche Rechnung beglichen hat, kann anhand des übermittelten Verwendungszweckes wesentlich leichter vorgenommen werden, als bei Eingängen, bei denen lediglich "Müller; Rechnung aus August" o.ä. im Verwendungszweck enthalten ist). Da aber -wie im Kapitel zu Überweisungen nachzulesen ist- die mit einer Überweisung beauftragten Banken die Zahlungsaufträge maschinell einlesen, können sich in ungünstigen Fällen Lesefehler einschleichen, die dazu führen, daß der Verwendungszweck beim Zahlungsempfänger doch nicht 100%ig so ankommt, wie er ihn vorgegeben hatte. Dasselbe Problem kann natürlich auch auftreten, wenn der Zahlungspflichtige den Vordruck nicht verwendet, sondern statt dessen bspw. einen Selbstbedienungsautomaten oder ein Home-Banking- Programm benutzt (und sich beim Verwendungszweck vertippt oder diesen anders ausfüllt, als im ursprünglichen Vordruck). Ein automatischer, computergesteuerter Abgleich der "Offene Posten- Liste" mit dem elektronischen Kontoauszug des Unternehmens ist somit nicht vollumfänglich möglich und eine Nachbearbeitung von Hand nahezu sicher.

BZÜ, das "clevere" Zahlscheinverfahren

Mit der Einführung des "Beleglosen Zahlscheinüberweisungs- Verfahrens (BZÜ)" Anfang der 90er Jahre haben die Banken das Überweisungsverfahren um die Möglichkeit einer Verwendungszweckprüfung erweitert.

Ein BZÜ- Zahlschein (siehe Abbildung 2) unterscheidet sich vom o.g. Zahlschein auffällig durch seine verkürzte Verwendungszweckzeile (im Zahlschein "Kunden- bzw. Rechnungsnummer" genannt). Der Verwendungszweck eines BZÜ- Zahlscheines besteht aus 12 Ziffern zuzüglich einer Prüfziffer, die nach einem einheitlichen Verfahren ermittelt wird. Der Zahlungsempfänger erzeugt aus den bei ihm gespeicherten Kundendaten (im Beispiel der Telefonrechnung ist dies meistens die Rechnungsnummer) einen 12-ziffrigen Verwendungszweck, anhand dessen er seine "Offene Posten- Liste" dann beim Zahlungseingang automatisch abgleichen kann (neudeutsch: "Matching"). Bereits die verdatende Bank des Zahlungspflichtigen rechnet die Prüfziffer nach, um zu prüfen, daß kein Erfassungsfehler vorliegt. Der Textschlüssel 17 sorgt bei der Bank des Zahlungsempfängers dafür, daß alle derartigen Überweisungseingänge in eine BZÜ- Datei ausgesteuert werden, die dem Unternehmen dann elektronisch übermittelt wird und von diesem sodann in sein Buchhaltungssystem eingespielt wird. Die Aussteuerung der BZÜ- Überweisungseingänge bei der Bank des Zahlungsempfängers hat daneben noch den Vorteil, daß diese Eingänge nur noch als Sammelbuchung auf dem Kontoauszug erscheinen.

BZUe Zahlschein

(Abbildung 2)

Da der prüfzifferngesicherte Verwendungszweck für das Funktionieren des BZÜ- Systems essentiell ist, ist als "Warnung" der ernst zu nehmende Hinweis :

BZÜ-Hinweis

aufgedruckt. Verändert der Zahlungspflichtige den Verwendungszweck, sorgt dies wohl zwangsläufig dafür, daß die Prüfziffer nicht mehr korrekt ist, der Zahlschein von der Bank nicht mehr als BZÜ- Zahlschein erkannt wird und beim Empfänger als normaler Überweisungseingang ankommt (mit allen Schwierigkeiten, die schon beim normalen Zahlschein angesprochen wurden...).

Jaja, das könnte man jetzt auch als Tip auffassen, wie man jemanden "ärgern" kann, dem man Geld via BZÜ- Zahlschein überweisen soll. Gerade, weil häufig auch Überweisungsträger, die bei Bußgeldbescheiden beiliegen, in diesem Verfahren abgerechnet werden...
Es bringt einem aber nix - das Bußgeld muß sowieso bezahlt werden und außer 10 sec. Schadenfreude hat man nicht viel davon ;-)

Das BZÜ- Verfahren hat neben den angesprochenen Vorteilen für die Unternehmen (direkte Einspielung in deren Buchhaltung, 100% gesichertes Matching durch Prüfziffer, Postenreduzierung auf dem Kontoauszug) natürlich auch Vorteile für die Banken (würden sie es sonst machen?...):

Verschiedene Anbieter übernehmen für Kunden auch die komplette Abwicklung des Rechnungsdrucks und Offene Posten-Abgleichs, z.B.

Für die, die es interessiert (oder die vielleicht selbst eine Routine für ihre FiBu- Software programmieren möchten...), gibt es hier den BZÜ- Prüfziffernalgorithmus erklärt und hier ein Programmierbeispiel in Pascal und C++.


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