Nach der momentanen Lage (Ende 2001) kann man sagen: Noch nicht. Es gab wohl wohl Bestrebungen seitens einiger Sparkassen, durch Umkodierung des Magnetstreifens in eine zweite Runde für das Debitkarten-Interchange zu gehen, aber momentan wartet man dort wohl ab und setzt darauf, daß der Handel selber die Vorteile der gesicherten Verfahren erkennt.
Nachdem das Thema 1998 auf dem 3. Kartenforum diskutiert worden war, 1999
dann auch einen kurzen Niederschlag in der Presse fand, stand es 2000 wieder
auf der Tagesordnung :
Sollen die Banken Maßnahmen ergreifen, um dem Handel die "wilden"
Lastschriftverfahren entweder unmöglich zu machen oder eine Bepreisung
durchzusetzen ?
Wo lag der Hintergrund dieser Diskussionen ?
Der Einzelhandel setzt heute aus Kostengründen in vielen Fällen
auf Verfahren wie ELV,
bei denen keine Autorisierung des Zahlungsbetrags durchgeführt wird
und somit auch keine Entgelte für die Autorisierung entstehen.
Offiziell sind diese Verfahren von der Kreditwirtschaft nicht
unterstützt, bzw. werden nur "geduldet"; in der Praxis bieten alle Banken
beim Terminalverkauf auch dieses Verfahren mit an. Das dabei vorhandene Risiko
(Kunde läßt die Lastschrift zurückgehen, Lastschrift wird
mangels Deckung nicht eingelöst, Karte war gestohlen) wird dabei
bewußt in Kauf genommen, weil man hofft, daß die Schadenshöhe
immer noch unter den alternativ zu zahlenden Autorisierungsentgelten liegt.
Hier werden verschiedene Zahlen, beispielsweise für 1998/99 von einem
Ausfallrisiko unterhalb 0,2% (nach Mahnverfahren noch 0,043%) vom Handel
genannt (Source 6/01). In gewissen Branchen ist aber auch im Laufe des Jahres
2000 der Mißbrauch so angestiegen (0,091%, eine Vervierfachung in zwei
Jahren), daß selbst das EHI seinen Mitgliedern empfiehlt, bei Bedarf
selektiv auf ec-cash zu wechseln.
Die Banken wiederum standen auf dem Standpunkt, daß Ihnen für
die Infrastrukturausgaben (Ausgabe der ec-Karten, damit verbundene
Bonitätsprüfung etc.) ein angemessener Anteil an den mit diesen
Karten getätigten Umsätzen in Form von Provisionen zustehe.
Anfang 1999 gab es Äußerungen, besonders vehement von den Sparkassen,
dahingehend, "daß man die wilden Verfahren zähmen, wenn nicht
gar kippen will" (bank und markt 3/99). Für die technische Umsetzung
wurde überlegt, wie man dies realisieren könnte. "Zum Beispiel,
indem (man) die Magnetstreifen auf den ec-Karten so (kodiert), daß
die Bankleitzahl für die Lesegeräte des Handels nicht mehr erkennbar
ist" ("Unfreundlicher Akt der Banken", SZ vom 27.2.99).
Der Einzelhandel sah das Kostenproblem naturgemäß nicht so, bzw.
hielt es für ein "internes Verteilungsproblem der Kreditwirtschaft"
(a la card, 21.2.2000).
Neuen Auftrieb hatte dieses Thema dadurch erhalten, daß die
Unternehmensberatung PaySys (Frankfurt) im Auftrag der deutschen Kreditwirtschaft
eine sogenannte Debitkarten-Studie erstellt hat, bei der die anfallenden
Kosten und ihre Verteilung im inländischen POS-System untersucht werden.
Für die beim Kartenausgeber anfallenden Kosten zeigte die Studie "deutlich,
daß diese nicht gleich verteilt sind" (CardNews 1-2000). Ziel der
Diskussionen im Zentralen Kreditausschuß sollte es nun sein, eine
Kostenausgleichsregelung zu finden und zwar mittels eines "durch die
Händlerbank zu zahlende(n) Interbankenentgelt(s)" (dito), also eine
Zahlung der Bank des Händlers an die Bank, die die eingesetzte ec-Karte
ausgegeben hat.
Nach Ansicht der Euro Kartensysteme würden durch eine solche Regelung
alle Beteiligten des "Spiels partizipieren: Der Händler kauft Service
und Garantieleistung entsprechend seinen individuellen Bedürfnissen
ein, Händlerbank und Emittenten erzielen Kostendeckung und der Verbraucher
muß bei Zahlungen mit Karte nicht mehr bezahlen als zuvor." (dito).
Ende Dezember 2000, nach einigen Monaten Verzögerung, wurde durch die Banken beim Bundeskartellamt ein Antrag für die Freistellung eines einheitlichen Interbankenentgelts gestellt. Es sollte ein generell festgelegtes Entgelt eingeführt werden, daß die Bank eines kartenakzeptierenden Händlers an die kartenausgebende Bank des Bezahlkunden entrichten sollte. Damit sollen die Banken, die Debitkarten ausgeben, ein Entgelt erhalten, um ihre Kosten zu decken, die durch Kartenausgabe und Nebenleistungen entstehen. Bei ec-cash erhält heute schon die kartenausgebende Bank das Autorisierungsentgelt, bei POZ das Entgelt für die Sperrdateiabfrage, nun sollte auch ELV Erträge für die kartenausgebende Bank generieren udn bei den beiden anderen Verfahren die Erlössituation verbessert werden.
Interessant an dieser Regelung war, daß sie die bisherige Relation von Zahlungsbetrag zu Risiko des Zahlverfahrens teilweise verkehrt hätte. Bisher wird für niedrige Beträge meist das ELV-Verfahren benutzt und eventuelle Ausfälle werden in Kauf genommen. Nach der neuen Regelung wäre bis zu einem Betrag von gut 116,- DM das garantierte ec-cash die günstigere Variante gegenüber ELV-Lastschrift gewesen.
Nach der offiziellen Sprachregelung des ZKA war der Handel von diesen Entgelten zunächst nicht betroffen, da sie nur zwischen den beteiligten Banken gelten sollten. Seitens des Handels wurde natürlich darauf verwiesen, daß die Händlerbanken das Entgelt wohl kaum aus eigener Tasche hätten bezahlen wollen, sondern es in irgendeiner Form ihren angeschlossenen Händlern weiterbelastet hätten.
Während des Verfahrens haben sich die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände und die Handels-Lobby massiv beschwert, daß die als "Geschäftsgeheimnis" deklarierte Berechnungsgrundlage (PaySys-Studie) der Banken Ihnen nicht zur Einsicht zur Verfügung stand. Laut Source 3/2001 mußte diese Studie dann allerdings im Verfahren offengelegt werden. Ein zweiseitiger Bericht findet sich auch in der "Source" Nr. 8 vom 15.8.2000.
Nachdem das Kartellamt am 7.3.2001 mitgeteilt hatte, diese von den Banken
beantragte Regelung nicht zu genehmigen, hat der ZKA auf die beantragte Regelung
verzichtet und den Antrag laut Mitteilung vom 28.3.2001 zurückgezogen.
Nach Auffassung der Kartellamtes gibt es, wenn die Banken den
Kartenzahlungsverkehr als defizitär betrachten, andere Möglichkeiten,
eine Kostendeckung zu erzielen (Berechnung von Posten aus POS-Verfügungen,
höhere Jahresgebühr für ec-Karte, im Wettbewerb durchzusetzende
Entgeltregelungen), als ein bankenweites Einheitsentgelt.
Die Sparkassen haben zwar noch Mitte 2001 ihre oben erwähnten Drohungen
wiederholt, die heute existierenden Bezahlverfahren durch technische Mittel
auszuhebeln, warten aber scheinbar doch noch ab, ob sich der Handel nicht
selber, angesichts steigender Mißbrauchsquoten, auf das sichere ec-cash
besinnt.
Mögliche Verfahren, um ELV auszuhebeln wäre gewesen, die Kontonummer
aus dem Magnetstreifen herauszunehmen, die Migration auf EMV-Chips und dadurch
die Ablösung des Magnetstreifens zu forcieren oder auch auf bilaterale
Interbankenentgelte zu gehen.
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(c) 2000, 2001 Christian Bartsch