Überweisungsverrechnung, Girokreise, Rolle der Bundesbank

Überweisungen zwischen Banken können grundsätzlich auf viele Arten ausgetauscht werden, jede Bank kann sich nach organisatorischen und finanziellen Punkten entscheiden, wie sie ihren Überweisungsverkehr abwickeln will.

Im folgenden möchte ich einige grundsätzliche Begriffe erläutern und im Anschluß einige Beispiele konstruieren, welchen Weg Überweisungen nehmen können.

Drei Grundformen einer Überweisungsverrechnung gibt es:

Aus Kostengründen ist eine Stapelverarbeitung über einige wenige Zentralstellen für die meisten Banken effektiver als jede Menge gegenseitiger Verrechnungskonten. Daß sich für die meisten Banken der kostentreibende Aufwand von Dutzenden Direktverbindungen kaum lohnt sollte bei der weit verbreiteten Klagerei über lange Überweisungslaufzeiten berücksichtigt werden.

Bei gegenseitiger Verrechnung zwischen zwei Banken wird aus Vereinfachungsgründen meist eine Nettoabrechnung durchgeführt. Dies bedeutet, daß Bank A und Bank B zwar die Daten der Überweisungen an ihre gegenseitigen Kunden austauschen, aber nicht jede Überweisung auch wirklich als Betrag umbuchen (das wäre dann Bruttoabrechnung). Vielmehr wird zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Saldo aus den ausgetauschten Überweisungen und ggf. Lastschriften ermittelt und so festgestellt, welche Bank mehr in das Verfahren eingezahlt hat als die andere. Dieser Saldo wird dann mit einer Überweisung (z.B. auf das LZB-Konto) ausgeglichen. Diese Art der Übertragung ist sehr kostengünstig, da die Konditionen zwischen den Banken bilateral frei verhandelt werden können (die Bundesbank nimmt im Massenzahlungsverkehr grundsätzlich 1 Pfennig -bzw. ab 1.7.2001 dann 0,15 EUR-Cent- pro Datensatz) und im Idealfall nur eine wirkliche (kostenpflichtige) Buchung auf dem LZB-Konto stattfindet.
Die Datensätze können entweder per Leitungsverbindung ausgetauscht werden oder per Magnetband über das sogenante "Garagenclearing". Dieses Verfahren hat seinen Namen ursprünglich daher, daß sich die Botenfahrer der Banken zum Austausch der Magnetbänder meist an einer zentral gelegenen Stelle (z.B. der Garage der LZB, wo man eh immer etwas abzugeben oder abzuholen hat) treffen und dort die Bänder austauschen.

Als Girokreise bezeichnet man die eigenen Abrechnungs- und Buchungssysteme jedes einzelnen Banksektors. Diese wurden ursprünglich für die Verrechnung innerhalb einer Bankengruppe (z.B. Sparkassen- oder Genossenschaftssektors) geschaffen und sind hierarchisch geordnet. Mehrere Institute einer Region haben eine gemeinsame Hauptstelle, diese Hauptstellen haben wiederum überregionale Kopfstellen. Verrechnungen mit anderen Bankensektoren finden üblicherweise an übergeordneten Stellen (Ringstellen, Ringhauptstellen, Girostellen, Girozentralen) des Girokreises zentral statt. Die Verrechnung in einem eigenen Girokreis hat den Vorteil, die Liquidität innerhalb des eigenen Sektors effizienter austauschen zu können und die technisch und abstimmmäßig aufwendige Verrechnung mit anderen Stellen konzentriert an wenigen Stellen abwickeln zu können. Nachteilig kann sich ggf. die längere Laufzeit der Überweisungen auswirken.

Wenn die Banken nicht gegenseitig verrechnen, können Sie auch die Dienste der Bundesbank in Anspruch nehmen, die zum Beispiel den Elektronischen Massenzahlungsverkehr als Dienstleistung anbietet. Hier wird aber jede einzelne Kundenzahlung, die eine Bank einreicht, einzeln bepreist.

Hier also ein Beispiel für einen worst-case möglichen (langsamen) Verrechnungsweg:

Wenn man jetzt noch im Hinterkopf behält, daß aus Kostengründen im Massenzahlungsverkehr oft im Stapelbetrieb gebucht wird und nicht jede beteiligte Bank gleiche Annahmeschlußzeiten hat (was zu spät kommt wird erst am nächsten Tag gebucht) kann man sich vorstellen, daß eine solche Überweisung einige Zeit unterwegs ist.

Ein schneller Verrechnungsweg könnte so aussehen :

Wer den Eindruck hat, daß eine Überweisung unverhältnismäßig lange unterwegs war (oder sie sogar verloren gegangen scheint) kann als Auftraggeber bei seiner Bank einen Nachforschungsauftrag stellen mit dem Grund, daß der Empfänger die verspätete Gutschrift reklamiert. Nur der Auftraggeber kann bei seiner Bank den Auftrag starten, weil es so gut wie unmöglich ist, den Auftrag nachzuvollziehen, wenn man die Verfolgung nicht "an der Quelle" startet.
ACHTUNG: Bitte vorher die Kostenfrage klären! Liegt kein Fehler der Bank vor wird der Auftraggeber einer Nachfrage üblicherweise mit 8,- bis 15,- EUR belastet. Angesichts des großen Aufwands (schlägt die Direktnachfrage fehl mußeinzeln Schritt für Schritt der Weg der Überweisung manuell nachvollzogen werden, das Nachforschungsformular geht dann körperlich auf dem Postweg von beteiligter Bank zu beteiligter Bank) finde ich diese Entgeltsätze nachvollziehbar.


Zurück zum Zahlungsverkehr Inland, zur Hauptübersicht oder zur Startseite

Es gelten die Disclaimer

(c) 2000-2011 Christian Bartsch