Eine falsche Überweisung zurückholen ist leider nicht ganz so einfach, wie eine falsche Lastschrift zurückzugeben.
Eine Lastschrift kann seitens der Bank zurückgegeben werden, der Kunde hat dafür acht Wochen Zeit, seine Bank zu beauftragen. Anders verhält es sich bei einer Überweisung.
Durch die Einführung der IBAN hat sich das Risiko gemindert, durch einen Zahlendreher die Kontonummer eines falschen Begünstigten einzutragen. Im Rahmen des Onlinebankings erhält der Kunde bei einer nicht schlüssigen Kontonummer auch sofort eine Fehlermeldung. Anders verhält es sich, wenn er aus Versehen eine Null zu viel an den Überweisungsbetrag hängt, oder das Komma vergisst. Weist das Konto genügend Deckung aus, führt die Bank die Überweisung aus.
Überweisung zurückholen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Bei einer fehlerhaften Überweisung sofort die Bank kontaktieren.
- Rücküberweisungen sind kostenpflichtig.
- Zahlungsempfänger ist nur bedingt zur Rückzahlung verpflichtet.
Wie holt man bei einer falschen Überweisung das Geld zurück?
Zurückbuchung
Kritisch wird es, wenn die Buchung bereits ausgeführt wurde. In diesem Fall muss die Bank des Auftraggebers die Bank des Zahlungsempfängers mit der Bitte, das Geld zurückzuüberweisen, kontaktieren. Die Bank des Zahlungsempfängers wiederum muss Kontakt zu diesem aufnehmen und um die Erlaubnis bitten, die Buchung stornieren zu dürfen.
Kosten & Gebühren
Da es sich bei einer Rücküberweisung um keine standardisierte Dienstleistung im Rahmen des Zahlungsverkehrs handelt, berechnen die Banken dafür Gebühren. Die nachfolgende Übersicht zeigt, dass eine Rücküberweisung ein teurer Spaß ist:
Gebühren für Rückholservice von Überweisungen | ||
Bank | Gebühr | Wird die Gebühr nur im Erfolgsfall verlangt |
Norisbank | 10 Euro | Nein |
Comdirect | 14,90 Euro | Nein |
Commerzbank | 11 Euro | Nein |
Berliner Volksbank | 10 Euro | Nein |
Postbank | 15,20 Euro | Nein |
Targobank | 20 Euro | Nein |
Deutsche Bank | 9,99 Euro | Nein |
ING-Diba | — | — |
Netbank | 8,69 Euro | Nein |
Augsburger Aktienbank | 10 Euro | Nein |
Sparda-Banken Baden-Württemberg | 15 Euro | Nein |
Santander Consumer Bank | — | — |
Hamburger Sparkasse | 10 Euro + Auslagen (+ 2,50 Euro im Erfolgsfall) | Nein |
Quelle: Angaben der Anbieter (Stand: Mai 2017) |
Was sagt das Gesetz?
Was passiert aber, wenn der Zahlungsempfänger die Herausgabe der Gutschrift verweigert? In diesem Fall gelten zwei rechtliche Vorgaben. Entsprechend Paragraf 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist er aufgrund der „ungerechtfertigten Bereicherung“ zur Rückzahlung verpflichtet (Herausgabeanspruch):
„(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.“
So ist der Zahlungsempfänger zur Herausgabe verpflichtet, wenn er mit dem Betrag Schulden zurückgezahlt hat. Dies gilt auch dann, wenn er nicht mehr im Besitz des Geldes ist. Seine Zahlungsverpflichtung gegenüber einem Dritten bestand schon im Vorfeld.
Anders sieht es aus, wenn er dass Geld für eine andere Ausgabe, beispielsweise einen Urlaub nutzt. Argumentiert er, dass er die Reise ohne die unerwartete Gutschrift nicht angetreten hätte, kann es sein, dass er gemäß Paragraf 818, Abs. 3 BGB von der Rückzahlung freigestellt ist (Umfang des Bereicherungsanspruchs):
(3) Die Verpflichtung zur Herausgabe oder zum Ersatz des Wertes ist ausgeschlossen, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.