Es ist nicht an der Tagesordnung, aber es kann doch einmal vorkommen, dass man eine EC-Karte (bzw. Girocard oder Bankcard) gefunden hat. Es stellt sich die Frage, was tun.
Geld abheben?
Unfein (und illegal) wäre es, zu schauen, ob der Karteninhaber auf der Rückseite die PIN notiert hat, und wenn ja, das Konto leer zu räumen.
EC Karte gefunden – Was machen?
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer eine EC-Karte gefunden hat, sollte diese entweder am Fundort (Bank, Geschäft) abgeben, oder versuchen, den Karteninhaber ausfindig zu machen.
- Der Finderlohn wird nicht in Relation zum Kontoguthaben ermittelt, sondern bezieht sich nur auf den Wert der EC-Karte, rund zehn Euro.
Abgabe in der Bank oder in den Briefkasten werfen
Geschah der Fund im Servicebereich einer Bank, macht es Sinn, die Karte am Schalter abzugeben. Hat die Bank bereits geschlossen, ist es ein netter Zug, die Karte in den Briefkasten der Bank oder Sparkasse einzuwerfen.Nun kann es auch sein, dass die Karte auf der Straße lag, im Supermarkt auf dem Fußboden oder in einem frei aufgestellten Geldautomaten steckte. Kam es im Supermarkt zu dem Fund, liegt es nahe, die EC-Karte an der Kasse abzugeben. In den beiden anderen Fällen wäre ein Gang zu der Bank sinnvoll, welche die Karte ausgegeben hat. Natürlich besteht auch die Option, den Karteninhaber ausfindig zu machen und den Gedanken an einen Finderlohn anzustoßen. Der Name ist auf der Karte aufgedruckt.
Finderlohn
Besteht Anspruch auf Finderlohn?
JA! Gemäß Paragraf 971 BGB kann ein Finder einen Finderlohn verlangen. Beträgt der Wert der gefundenen Sache bis zu 500 Euro, stehen ihm fünf Prozent zu. Übersteigt der Wert 500 Euro, beträgt der Anspruch noch drei Prozent.
Nun könnte man argumentieren, dass sich die Höhe des Finderlohns am Guthaben des Kontos zum Zeitpunkt des Fundes orientieren könnte. Dies ist jedoch nicht der Fall, da die Verfügung über das Guthaben ausschließlich beim Kontoinhaber liegt und durch die Geheimzahl sichergestellt ist.
Der Finderlohn bemisst sich in diesem Fall ausschließlich am Wert der Karte. Diesen kann man mit zehn Euro beziffern, da dies der Preis ist, den die meisten Banken für das Ausstellen einer Ersatzkarte berechnen. Bei einem verloren gegangenen Wohnungsschlüssel würde der Finderlohn auch nur am Wert des Schlüssels bemessen werden, nicht am Wert des Hausrats in der Wohnung.
Commerzbank, Deutsche Bank, Sparkase, Volksbank usw.
Das oben beschriebene Vorgehen gilt für alle Banken.