Kosten
Dazu kommt noch ein weiterer Vorteil. Die Flächendeckung der Einzelhändler fällt inzwischen besser aus, als die mancher Banken. So kann es durchaus sein, dass sich kein Geldautomat der eigenen Bank in der Nähe befindet.Die Konsequenz ist, an einem institutsfremden Automaten Geld gegen die fast schon üblichen fünf Euro Gebühr abzuheben. Die Barverfügung an der Supermarktkasse dagegen erfolgt bei der EC-Karte kostenfrei.
Teilnehmende Supermärkte
Bei den Supermärkten bieten die zur REWE-Gruppe gehörenden Unternehmen REWE, Penny und Toom diesen Service an, alternativ besteht auch die Möglichkeit, bei Netto und Edeka Geld abzuheben. Während Penny Barverfügungen nur bei Bezahlungen mit der EC-Karte ermöglicht, kann bei REWE, Netto und Edeka können die Kunden teilweise auch bei Kreditkartenbezahlung Geld abheben. Grundsätzlich fallen dabei keine Kosten für den Karteninhaber an.
REWE, Edeka und Netto übernehmen die bei einer Kreditkartenverfügung möglicherweise anfallenden Gebühren. Penny akzeptiert grundsätzlich noch keine Kreditkarten. Zahlungen mit der EC-Karte sind grundsätzlich gebührenfrei. Je nach Filialbetrieb stehen als Obergrenze der Barverfügung 150 oder 200 Euro zur Verfügung.
Die beiden großen Discounter Aldi und Lidl stellen diese Dienstleistung leider noch nicht zur Verfügung. Zumindest hat Aldi seine Kreditkartenakzeptanz vor einiger Zeit um American Express erweitert.
Tankstellen als Bankschalter
Schon seit einigen Jahren können die Kunden der sogenannten Cash-Group (Deutsche Bank, Commerzbank, Postbank und Hypo-Vereinsbank sowie deren Töchter) an rund 1.200 Shell-Tankstellen Geld abheben. Was hier als exklusiver Service beworben wird, hat inzwischen allerdings auch anderweitig Schule gemacht. Zahlreiche Tankstellen bieten diese Möglichkeit, unabhängig von der Bank. Allerdings stellen sie den Kunden, deren Konto nicht bei der Cashgroup geführt wird, in der Regel eine Gebühr in Höhe von 1,95 Euro in Rechnung.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Abhebung mit einer EC-Karte erfolgt. Kreditkarten werden aufgrund der anfallenden Kosten noch nicht akzeptiert.
Technische Voraussetzung
Die technische Voraussetzung dafür, dass Lebensmittelgeschäfte und Tankstellen als Geldautomaten fungieren, bietet das ICM-System. Dieses verbindet das jeweilige Kassenterminal direkt mit der Bank, der Einzelhandel dient wirklich nur als Auszahlstation. Die Auszahlung taucht nicht in den Büchern des Einzelhändlers auf als Aufwand auf, sondern gilt als ein durchlaufender Posten.
Real, Budni, dm, Ludwig Eckert
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