Es ist nicht unüblich, dass Darlehensnehmer ihren Kredit ablösen wollen, bevor er vollständig getilgt ist. Die Gründe dafür sind vielfältig. Eine Gehaltssonderzahlung macht es möglich, das Darlehen soll mit anderen Krediten gebündelt werden, ein höherer Darlehensbetrag wird über eine andere Bank aufgenommen.
Es kann auch sinnvoll sein, den Kredit abzulösen, wenn er mit relativ hohen Zinsen ausgestattet ist, aber das aktuelle Zinsniveau extrem niedrig ausfällt. Was gilt es aber zu beachten, wenn man seinen Kredit ablösen möchte?
Das Wichtigste auf einen Blick
- Es fällt häufig eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
- Vor der Umschuldung die Kosten des neuen Kredites den bisherigen Raten gegenüberstellen.
- Die anteilige Prämie für eine Restschuldversicherung ist auf jeden Fall verloren.
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Zum KreditvergleichHäufig mit Kosten verbunden (Vorfälligkeitsentschädigung)
Einige Banken ermöglichen die teilweise oder vollständige vorzeitige Ablösung eines Darlehens, ohne dass sie dafür Kosten, die Vorfälligkeitsentschädigung, berechnen. Rechtlich gesehen dürfen sie dies.Bei einem Ratenkredit darf die Vorfälligkeitsentschädigung ein Prozent der Restschuld bei einer Restlaufzeit von mehr als zwölf Monaten betragen. Liegt die Restlaufzeit unter einer Dauer von zwölf Monaten, darf die Bank noch 0,5 Prozent in Ansatz bringen.
Kredit ablösen – wie geht das?
- Im ersten Schritt muss der Kreditnehmer also klären, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Wenn nein, gut, wenn ja, muss er mit spitzer Feder rechnen.
- Zunächst einmal bedarf es von der Bank einiger Zahlen. Diese sollten sinnvollerweise stichtagsbezogen für den übernächsten Fälligkeitstermin der Rate benannt werden. Zum einen benötigt der Kunde die Höhe der Restschuld an diesem Stichtag, zum anderen die Höhe der möglichen Vorfälligkeitsentschädigung.
- Möchte er das Darlehen nur ablösen und nicht umschulden, hat er damit alle Informationen, die er für die Rückzahlung benötigt. Anders verhält es sich bei einer Umschuldung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Ratenkredit oder eine Immobilienfinanzierung handelt.
- In diesem Fall ist auch die Summe der ab Stichtag bis zum ursprünglichen Ende des Kredites anfallenden Zinsen wichtig. Der Summe aus Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung stellt er nun die anteiligen Kosten für das neue Darlehen gegenüber. Liegen diese unter der aktuellen Belastung zuzüglich der Vorfälligkeitsentschädigung, lohnt die Umschuldung. Liegen sie darüber, wäre es sinnvoller, das alte Darlehen weiterlaufen zu lassen.
- Bestand eine Restschuldversicherung und soll diese wieder mit abgeschlossen werden, muss der Kreditnehmer die anteiligen Kosten für die Prämie ebenfalls berücksichtigen.
Exkurs Baufinanzierung
Bei einer Baufinanzierung fallen, von einer Ausnahme abgesehen, immer Kosten bei einer vorzeitigen Ablösung an. Einige Institute räumen ihren Kunden allerdings die Möglichkeit ein, einen bestimmten Prozentsatz der Restschuld jährlich kostenfrei zu tilgen.
Tatsache ist, dass die Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Baufinanzierungen für einen Laien nicht nachvollziehbar ist. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass es fast immer Abweichungen zuungunsten des Kreditnehmers gibt, das Nachrechnen durch einen Fachmann bares Geld spart.
Die einzige Ausnahme bilden Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als zehn Jahren Zinsbindung. Diese Kredite können Darlehensnehmer mit einer Frist von sechs Monaten im Voraus zum Ende des zehnten Jahres ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ablösen.
Restschuldversicherung
Die klassische Restschuldversicherung wird nicht wie eine Lebensversicherung mit laufenden Beiträgen bezahlt, sondern mit einer Einmalprämie. Diese schlägt die Bank auf den Kreditbetrag auf, der Darlehensnehmerfinanziert den Beitrag mit. Bei einer vorzeitigen Ablösung des Darlehens verfällt der überzahlte Beitrag.
Handelte es sich um eine Risikolebensversicherung gegen laufende Beiträge, kann der Versicherungsnehmer mit Tilgung des Darlehens die Beitragszahlung einstellen. Der Versicherer hat rechtlich nur den Anspruch auf den ersten Jahresbeitrag.