Um die GeldKarte der deutschen Kreditwirtschaft gibt es immer wieder Befürchtungen, Spekulationen und Verdächtigungen. Auf die häufigsten Fragen soll hier eingegangen sein, ebenso auf die Möglichkeiten, die der Chip gegenüber dem Magnetstreifen bietet, was Zusatzanwendungen angeht.
Kontogebundene Karte / white card
Zuerst einmal gibt es zwei verschiedene Arten, wie der Chip,
auf dem auch die GeldKarten-Funktion enthalten ist, in die Hand des Kunden
kommt.
Häufig wird der Chip auf der Kundenkarte oder eurocheque-/Kunden-Karte
der Kunden integriert. Das hat den Hauptvorteil, nicht eine extra Karte für
die GeldKarten-Nutzung herumtragen zu müssen. Bei ec-Karten enthält
der Chip außerdem die nötigen Daten für die Nutzung der "ec-cash
offline" Funktion. Diese sogenannte kontogebundene GeldKarte kann
an entsprechenden Terminals durch PIN-Eingabe gegen Abbuchung vom Konto
aufgeladen werden, eine Aufladung gegen Bargeld ist natürlich ebenfalls
möglich. Ladungen gegen das Konto gehen entweder an eigenen Ladeterminals
im SB-Betrieb oder mittlerweile auch an neueren Geldautomaten, die diese
Funktion bieten. Eine Abbildung dieser Variante ist die untere
Karte.
Die kontoungebundene Karte oder sogenannte white-card ist oben
abgebildet. Sie eignet sich zur Ausgabe an Personen, die keine
Kundenkarte/ec-Karte haben (z.B. Kinder und Jugendliche, ausländische
Touristen etc.). Diese Karte kann meist nur gegen Bargeld am Bankschalter
mit Hilfe sogenannter BSFT´s (Banken
Sonderfunktions Terminals) aufgeladen werden. In den
folgenden Beispielen wird immer von einer kontogebundenen Karte ausgegangen,
bei der ein Girokonto des Karteninhabers im Hintergrund steht. Whitecards
sind im Prinzip aber das gleiche, nur das hier ein CPD-Konto (Verrechnungskonto)
der Bank als Ersatz für das Girokonto dient. Das Bargeld wird auf das
Verrechnungskonto der Bank eingezahlt und die Aufladung der Karte gegen dieses
Konto gebucht.
Ebenso möglich ist das Laden gegen dritte Karten (Beispiel: Ein
kontoungebundener GeldKarte Chip auf dem Mitarbeiterausweis wird zum Bezahlen
in der Kantine gegen die ec-/Maestro-Karte des Mitarbeiters geladen). Das
Verfahren ist zum Laden der GeldKarte über Internet ist zwar spezifiziert,
aber noch nicht in der Praxis zu finden.
Lade- und Bezahlvorgang
Die Verrechnung bei GeldKarte Transaktionen gleicht in gewisser Weise der
Abhebung und dem Ausgeben von Bargeld. Beim Ladevorgang wird das Girokonto
des Kunden belastet, als wenn er Bargeld am Automaten bezogen hätte,
der Gegenwert wird nur elektronisch auf der Chip gespeichert statt in Scheinen
ausgegeben.
Da aber (wie manche böse Zungen behaupten "typisch deutsch") sehr viel
Wert auf Sicherheit gelegt wurde gibt es im Hintergrund doch noch ein paar
Zwischenschritte, die das System unter der Oberfläche etwas komplexer
machen.
Wie auch bei der Bargeldabhebung wird die Abhebung im Hintergrund von
Autorisierungssystemen geprüft und genehmigt. Gleichzeitig erfolgt die
Meldung über den Ladebetrag an die Ladezentrale, die den Saldo auf dem
Börsenverrechnungskonto der kartenausgebenden Bank anpaßt.
Außerdem wird die Ladung noch an die Börsenevidenzzentrale gemeldet,
die den Schattensaldo der entsprechenden Kartennummer raufsetzt.
Wird nun beim Händler eine Zahlung mittels GeldKarte getätigt sammelt
er alle Transaktionen des Tages und überträgt diese Abends bei
seinem Kassenschnitt an den Netzbetreiber oder die Börsenevidenzzentrale.
Die Evidenzzentrale belastet nun die Börsenverrechnungskonten der
kartenausgebenden Banken mit dem Gegenwert der von deren Karteninhabern
getätigten Transaktionen und schreibt dem Händler die Tagessumme
aller Transaktionen per Überweisung gut. Gleichzeitig wird der Schattensaldo
der GeldKarte um den getätigten Umsatz runtergesetzt.
Nochmal zum Verständnis: Der Gegenwert der abgehobenen
Beträge liegt auf dem Börsenverrechnungskonto der Bank, die für
alle ihre Karteninhaber das Geld in einem großen Topf sammelt. Der
Schattensaldo der einzelnen GeldKarten wird anhand der eindeutigen Nummer
des Chips geführt. Die ausgebende Bank weiß also nicht, wieviel
jeder einzelne Kunde wo ausgegeben hat oder noch mit sich herumträgt
und die Evidenzzentrale weiß nicht, welcher Kunde hinter welcher Chipnummer
steckt.
Die Bank erhält dann nur eine Anforderung (bzw. einfach eine Belastung
auf ihrem Börsenverrechnungskonto), einen Betrag von zum Beispiel 12.345,67
EUR zu zahlen, weil an diesem Abrechnungstag Karteninhaber des Instituts
für soviel Geld mittels GeldKarte bezahlt haben.
Schattensaldo / Schattenkonto
Der Schattensaldo der GeldKarte führt oft zu Diskusionen. Einige Leute
befürchten, daß ihr Einkaufsverhalten von der Bank nachvollzogen
und diese Informationen dann an Marketingunternehmen verkauft werden oder
sie so total gläsern bezüglich ihrer Einkaufsgewohnheiten werden.
Da aber wie oben beschrieben die Daten an verschiedenen Stellen verarbeitet
werden und, bildlich gesprochen, die eine Hand normal nichts von der anderen
weiß ist diese Angst eher unbegründet. Die Evidenzzentrale speichert
auch nur den Saldo, der noch auf der Karte ist. Die Daten der einzelnen
eingereichten Transaktionen werden allerdings gemäß den
handelsrechtlichen Vorschriften aufbewahrt, so daß theoretisch die
Möglichkeit besteht, nachzuvollziehen, wann wo für wieviel eingekauft
wurde.
Um eine sinnvolle Auswertung zu machen müßte man auch einen riesigen
Aufwand treiben, das lohnt sich IMHO bei den Beträgen einfach nicht.
Mehr dazu aber unten unter Datenschutz.
Evidenzzentrale
Die Evidenzzentralen (ähnlich wie bei der Autorisierung von ec-cash
Anfragen hat jeder Banksektor seine eigene) nehmen im GeldKarte System quasi
eine Dienstleistungsfunktion wahr. Sie nehmen die Umsätze der Händler
entgegen, leiten den Zahlungsverkehr in die Wege, prüfen die Sicherheit
des Systems (Erkennen von Angriffen und Manipulationen) und verrechnen die
entsprechenden Entgelte unter den Beteiligten.
Sie beantworten und bearbeiten auch Anfragen von Banken bezüglich der
Schattensalden von Karten, wenn Erstattungen vorgenommen werden sollen.
Ersatz des Restwerts bei Verlust oder Beschädigung
Bei der Beschreibung der
Kartenarten habe ich geschrieben,
daß bei Verlust der GeldKarte der darin gespeicherte Betrag wie Bargeld
"futsch" ist. Wenn als ein Dieb mir meine GeldKarte klaut kann er den darin
enthaltenen Betrag ausgeben. Eine Prüfung mittels PIN oder Unterschrift,
ob er der berechtigte Karteninhaber ist, findet nicht statt. Da auch keine
Autorisierung bei einer zentralen Stelle erfolgt, kann ich die
GeldKarten-Funktion auch nicht sperren lassen.
Genauso wie ich mir aber beschädigtes Bargeld unter gewissen Kriterien
ersetzen lassen kann, kann ich mir auch das Restguthaben des Chips bei
Beschädigung ersetzen lassen. Die Bank fragt dazu bei der Evidenzzentrale
den Restbetrag ab, der noch auf der Karte vorhanden war (in der Regel muß
man natürlich noch einige Zeit warten, es könnten ja noch Händler
Umsätze einreichen), läßt den Saldo dann auf Null setzen
und zahlt mir den offenen Betrag aus oder bucht ihn mir aufs Konto zurück.
Da jeder GeldKarte auch ein Verfallsdatum hat (entweder Gültigkeit der
ec-/Kundenkarte, auf der der Chip ist oder, wie oben sichtbar, eigenes
Gültigkeitsdatum bei white-cards) kann ich bei Verlust auch warten bis
die Gültigkeit abgelaufen ist und dann nachfragen, ob noch ein Restsaldo
vorhanden ist. Dieser kann dann wie oben erstattet werden. Ist die Karte
also irgendwo in den Fluß gefallen und nicht gefunden worden kriege
ich mein Geld vielleicht später doch noch wieder. Versucht das mal bei
verlorenem Bargeld ;-)
Datenschutz, die Marketing-Mär
Nicht totzukriegen ist die immer wieder aufkommende Behauptung (s.o.), die
Banken würden jede einzelne Transaktion auswerten und die Daten über
ihre gläsernen Kunden dann an Marketingfirmen weiterverkaufen.
Einige Punkte des gesunden Menschenverstandes sprechen, denke ich, gegen
diese Theorie:
Wer trotzdem noch Angst um seine informationelle Selbstbestimmung hat, aber auf die Bequemlichkeit der GeldKarte nicht verzichten will, kann sich ja eine white-card zulegen und diese anonym gegen Bargeld aufladen, dann kann wirklich kein Rückschluß zu seinem Konto und seinem Namen gezogen werden.
Zusatzanwendungen
Die Chipkarte hat gegenüber dem Magnetstreifen einige Vorteile, die
sich nutzen lassen. Chips sind mechanisch robuster, lassen sich nicht oder
nur extrem aufwendig manipulieren, besitzen eigene Intelligenz und haben
ein viel höheres Speichervolumen.
Diese Vorteile haben zur Entwicklungen einiger Zusatzanwendungen geführt,
mit denen der freie Platz auf dem Chip, der nicht von der GeldKarte-Applikation
belegt wird, genutzt werden kann. Beispiele sind zum Beispiel der elektronische
Fahrschein bei dem die Fahrkarte für den Bus auf dem Chip gespeichert
wird.
Leider, aus meiner Sicht, hat man in der Vergangenheit versäumt, zum
Nutzen der Kunden hier einen einheitlichen Standard zu schaffen. Die Sparkassen
hatten vor einer übergreifenden Einigung im ZKA ihr eigenes System
"Spacemanager" zur Verwaltung des freien Speicherplatzs versucht in den Markt
zu drücken. Mittlerweile hat man sich aber auf ein einheitliches System
geeinigt, so daß in Zukunft hoffentlich mehr breit einsetzbare
Zusatzanwendungen auf den Markt kommen. Die neu ausgegebenen Kundenkarten
enthalten in der Regel bereits die gemeinsamen Anwendungen "Marktplatz" und
"Ticket".
Altersmerkmal
Auf dem Chip kann ein Altersmerkmal gespeichert werden, das den Karteninhaber als volljährig ausweist. Wird der Karteninhaber erst während der Kartenlaufzeit volljährig, kann mit Zustimmung der Eltern bei über 16 jährigen das Geburtsdatum gespeichert werden. Der Karteninhaber kann so wo nötig sein Alter nachweisen, beispielsweise seit 2007 am Zigarettenautomat oder bei altersbeschränkten Angeboten im Internet.
Akzeptanz
Die GeldKarte leidet immer noch ein bißchen an der Henne-Ei Problematik
(Händler schaffen sich nur zögernd Terminals an, weil die Kunden
das System ja nicht nutzen. Die Kunden nutzen das System nur zögernd,
weil es ja keine Händler gibt, wo man das geladene Geld auch ausgegeben
kann). Man sollte aber bei aller Schwarzmalerei auch berücksichtigen,
daß das System jetzt gerade mal etwas über zwei Jahre am Markt
ist und Rom auch nicht an einem Tag erbaut wurde. Die Statistiken (z.B. bei
www.geldkarte.de oder
hier) weisen aber im Zeitverlauf nach
oben, also "es tut sich was", der sinkende Betrag der Durchschnittsbetrag
deutet darauf hin, daß sich die GeldKarte zur "Automatenkarte"
entwickelt..
Weitere Informationen gibt es jetzt auch auf
geldkarte.de, der offiziellen Infoseite
zur GeldKarte.
Literatur
Wer sich für die Regelungen des GeldKarte Systems näher interessiert
sollte sich in der
Literatur das entsprechende
Abkommen Vereinbarung über das institutsübergreifende System
"GeldKarte" zu Gemüte führen. Banker können sich auch
das entsprechende Rundschreiben Ihrer Verbände aus Januar 1997
durchlesen.
Wer selber Terminals oder Anwendungen entwickeln will kann sich die
entsprechenden Spezifikationen bestellen. Das ist zumindest einfacher als
die noch 1999(?) vom CCC auf der CeBIT vorgeschlagene Methode, die Protokolle
doch per reverse-engineering der Kommunikation zwischen Chip und
Taschenkartenleser herauszukriegen ;-)
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