Maestro dient dazu, grenzüberschreitend Debitkartenumsätze abzuwickeln. Einige Länder haben Maestro auch für inländische Transaktionen eingeführt, in Deutschland gibt es für diese Fälle (Karteninhaber und Kartenakzeptant sitzen in Deutschland) das electronic-cash-System.
Bisher waren das Maestro- und das electronic-cash-Verfahren im gleichen Abkommen geregelt. Im Zusammenhang mit der EU-Preisverordnung ist diese Verbindung aufgekündigt worden und Maestro wird ab 1. Juni 2003 analog der Verrechnung von Kreditkartenumsätzen ablaufen.
Die bisher in den "Bedingungen für die Teilnahme am electronic-cash-System
der deutschen Kreditwirtschaft" mit abgedeckten Maestro-Regularien werden
dann ihre Wirkung verlieren. Auch ist dann nicht mehr der jeweilige Netzbetreiber
dafür zuständig, das Maestro-Entgelt (bisher fix 0,95% vom Umsatz)
einzuziehen und über die GZS als verrechnende Stelle weiterzuleiten.
Künftig wird Maestro wie eine Kreditkartentransaktion abgewickelt: Der
Händler sucht sich einen für Maestro zugelassenen "Merchant Acquirer"
und vereinbart mit diesem frei ein Händlerentgelt. Die Autorisierung
der Umsätze über das MasterCard Netz wird zwar weiter über
den Netzbetreiber erfolgen, aber die Gutschrift der Umsätze (abzüglich
Händlerentgelt) erfolgt dann per Überweisung vom Acquirer. Die
Annahme ist, daß sich durch den freien Wettbewerb der Maestro Acquirer
das Händlerentgelt tendenziell reduzieren könnte. Allerdings ist
zu beachten, daß als Untergrenze immer noch das von den Acquirern an
MasterCard abzuführende Entgelt anzusehen ist.
Somit dürfte es für den Händler, der bereits neben Maestro auch MasterCard abwickelt, am sinnvollsten sein, die Vereinbarung für die Abwicklung von Maestro-Umsätzen auch über seinen MasterCard Acquirer abzuwickeln, falls dieser das anbietet.
Händler, die bereits maestro akzeptieren werden vermutlich über ihre Netzbetreiber oder, falls auch MasterCard akzeptiert wird, über ihre Acquirer informiert, wie die Umstellung im Einzelfall erfolgt.
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(c) 2003 Christian Bartsch