Wer träumt nicht davon, seine Kontoauszüge zu ziehen und plötzlich einen unerwarteten, möglichst noch hohen Geldbetrag in seinen Unterlagen zu finden. Mal eben eine Million durch den aus Monopoly berühmten „Bankirrtum zu Ihren Gunsten“ wäre ja nicht schlecht, aber …..
Die Zahl der Fehlbuchungen, die durch die IT ausgelöst werden, ist verschwindend gering. In der Regel ist ein menschlicher Fehler, die Eingabe der falschen Kontonummer, ein Hörfehler beim Telefonbanking, eine unleserliche Zahl, die Ursache. Gleich, was der Grund war, wie soll sich der Kontoinhaber, der irrtümlich mit einem Geldsegen bedacht wurde, verhalten?
Behalten ja – ausgeben nein
Bei einer solchen Fehlbuchung hat der irrtümlich bedachte Kontoinhaber nicht die Verpflichtung, die Bank davon zu informieren, es ist das Problem der Bank respektive der Person, welche die Zahlung veranlasst hat und möglicherweise durch die Angabe einer falschen Kontonummer die Fehlbuchung verursachte.
Der Kontoinhaber darf das Geld durchaus behalten, wenn sich niemand meldet. Er darf den Betrag jedoch weder ausgeben noch auf ein anderes Konto umbuchen, da er sich in diesem Fall der unrechtmäßigen Bereicherung schuldig machen würde.
Einem Bankkunden wurden irrtümlicherweise durch einen Fondsverkauf 200 Millionen Euro auf seinem Depotkonto gutgeschrieben. Der Mann überwies zunächst 10 Millionen Euro auf sein Girokonto. Die Bank bemerkte den Irrtum und forderte neben den 200 Millionen Euro auch noch 12.000 Euro Zinsen für die zehn Millionen Euro zurück. Das Landgericht Itzehoe wies die Klage wegen der Zinsen jedoch ab. Meldet sich die Bank nicht bei dem zu Unrecht Begünstigten, muss dieser den Fehlbetrag drei Jahre auf dem Konto stehen lassen, auf das das Geld irrtümlich gebucht wurde. Erst nach drei Jahren ist die Verjährungsfrist verstrichen, der Bankkunde kann das Geld jetzt behalten.
Was passiert, wenn man selbst den Fehler verursacht hat?
Neben dem Fall, dass man selbst als irrtümlich Begünstigter eine größere Summe erhält, kann es natürlich auch passieren, dass man selbst Geld auf ein falsches Konto überweist. Wer den Fehler innerhalb kürzester Zeit bemerkt, kann darauf hoffen, dass die Zahlung durch die Bank noch nicht ausgeführt wurde oder die Bank einen, allerdings gebührenpflichtigen, Rückholservice anbietet.
Liegt das Geld bereits auf dem Konto des falschen Empfängers, bleibt nur zu hoffen, dass dieser und seine Bank so freundlich sind, den Betrag wieder zurück zu überweisen. Andernfalls bleibt nur der Weg über das Gericht. Allerdings hat der Kläger in diesem Fall gute Chancen, sein Geld wieder zurück zu bekommen, wenn er nachweist, dass der Begünstigte in keiner Weise Anspruch auf den Betrag hat.