Banken lassen sich gerne alles bezahlen. Seit dem Einbruch der Zinsmargen durch die Niedrigzinsphase werden sie in Bezug auf die Gebühren immer kreativer. Minuszinsen auf Einlagen, Gebühren bei Barabhebungen an eigenen Geldautomaten, kein Wunder, dass da auch Gebühren für Kontoauszüge nicht fehlen dürfen.
Kontoauszug Gebühren
Das Wichtigste auf einen Blick
- Banken müssen ihren Kunden einmal im Monat kostenlos Kontoauszüge zur Verfügung stellen.
- Für die Zusendung per Post darf die Bank das Porto in Rechnung stellen.
- Gebühren für ‚Zweitausfertigungen sind zulässig, dürfen aber nicht den Rahmen sprengen.
Informationspflicht der Bank
Grundsätzlich muss eine Bank ihre Kunden einmal im Monat über die Bewegungen auf dem Konto informieren. Dies geschieht üblicherweise durch Kontoauszüge. Abhängig vom Kontomodell erfolgt dies durch das Einstellen der Kontoauszüge im Postfach des Onlinebanking-Accounts, durch Zusendung per Post oder am Kontoauszugdrucker. Diese erstmalige Information muss kostenlos erfolgen (Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2-25 O 260/10). Allerdings darf die Bank Portokosten in Rechnung stellen, wenn sie die Auszüge per Post zustellt. Die Frage, ob dies wiederum zulässig ist, hängt zurzeit beim Bundesgerichtshof (BGH).Die Einsparmaßnahmen der Frankfurter Sparkasse gehen dagegen soweit, dass Kunden mit Onlinebanking seit einiger Zeit die Kontoauszüge nicht mehr am Drucker in der Filiale ausdrucken können. Die Kontoauszüge finden sich im E-Mail-Postfach und müssen am heimischen Drucker ausgedruckt werden. Das Kontomodell schlägt übrigens mit 8,60 Euro Kontoführungspauschale im Monat zu Buche …
Kopien von Kontoauszügen – Urteil
Es ist dagegen schon seit vielen Jahren üblich, dass Banken ein gesondertes Entgelt berechnen, wenn Kunden ein Duplikat eines Kontoauszuges benötigen. Die Kosten dafür dürfen allerdings nicht exorbitant hoch sein, sondern müssen sich an den tatsächlichen Aufwendungen der Bank für die Erstellung der Kopie orientieren. So urteilte der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 66/13).
Losgelöst von der Frage, ob Kosten für Kontoauszüge rechtmäßig sind, ist auch noch ein anderes Urteil des BGH. Geht eine EC-Karte verloren und der Kontoinhaber meldet den Verlust unverzüglich seiner Bank, darf diese für die Ausstellung einer Ersatzkarte keine Gebühren berechnen. Dieser Umstand wird von den Banken gerne übersehen ((Az. XI ZR 166/14).
Wie vermeidet man Kosten für Kontoauszüge?
Da diese Frage nur die Kopien für die Auszüge betrifft, kann die Antwort nur lauten, dass sie sorgfältig aufbewahrt werden müssen. Wer sein Konto bei einer Filialbank führt, aber zu weit von der nächsten Filiale entfernt wohnt, um Kontoauszüge zu ziehen, erhält diese gebührenpflichtig per Post zugestellt. Dies ist der Fall, wenn die Auszüge nicht innerhalb einer bestimmten Frist am Automat ausgedruckt werden. Hier bietet sich die Option, auf digitale Kontoauszüge umzusteigen oder schlicht die Bank zu wechseln.