Der jährliche Schaden durch Kreditkartenbetrug beläuft sich in Deutschland auf rund 1,3 Milliarden Euro. Diese Zahl ist erschreckend, wenn man bedenkt, dass die Kreditkartenumsätze kontinuierlich ansteigen. Gerade beim Onlineshopping zeigt sich die Kreditkarte als das unkomplizierteste Zahlungsmittel.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kreditkartendaten werden durch Phishingmails und manipulierte Computer ausgelesen.
- Bei Kartenmissbrauch sofort die Gesellschaft benachrichtigen, Karte sperren lassen und Anzeige erstatten.
- Erfolgt keine unverzügliche Information des Kartenherausgebers, liegt die Haftung für den Schaden beim Karteninhaber.
- Buchungen, die auf Missbrauch hindeuten, müssen innerhalb von acht Wochen angezeigt werden.
- Bei ordnungsgemäßer Sperre nach Verlust der Karte oder Missbrauch beträgt die Selbstbeteiligung am Schaden maximal 150 Euro.
- Karte niemals aus der Hand geben und Karte und PIN niemals zusammen aufbewahren.
Statistik
Entwicklung der Kreditkartenumsätze von 2010 bis 2016 in Deutschland in Millionen Euro:
Was sind die häufigsten Fälle bei Kreditkartenbetrug?
Der klassische Kreditkartenbetrug basierte in der Regel auf einer gestohlenen Kreditkarte. Da früher keine PIN notwendig war, sondern die Unterschrift des Karteninhabers, war es relativ leicht, diese zu fälschen und die Karte zu nutzen. Bei gestohlenen Kreditkarten lesen die Kriminellen heute die Daten auf dem Magnetstreifen oder dem Chip aus.Online Betrug
Beim Online Datenklau lesen die Cyberkriminellen über infizierte Computer die Kreditkartendaten aus, wenn der Käufer Name, Kreditkartennummer und Prüfziffer aus, und können diese sofort weiterverwenden.
Der dritte Ansatz für Kreditkartenbetrug basiert darauf, dass der Server des Onlineshops gehackt und die Kundendaten ausgelesen werden.
Phishing-Mails stellen ebenfalls keine Seltenheit dar. Karteninhaber werden durch angebliche E-Mails der Kreditkartengesellschaft dazu aufgefordert, ihre Kreditkartendaten zu bestätigen, da andernfalls die Karte gesperrt würde. Kreditkartengesellschaften würden so etwas niemals tun.
Eine absolute Sicherheit bei Kreditkarten gibt es nicht. Allerdings kann der Karteninhaber dahin gehend einem Kreditkartenbetrug entgegenwirken, in dem er selbst Vorsichtsmaßnahmen ergreift. Im täglichen Leben bedeutet dies, die Kreditkarte sorgfältig aufzubewahren, Handtaschen zu verschließen und das Portemonnaie nicht herumliegen zu lassen. Die PIN sollte auf keinen Fall auf der Karte notiert sein, ein Umstand, der leider immer noch vorkommt.
Bezüglich der Sicherheit im Internet gilt, dass Software wie Avira oder Kapersky den heimischen Computer, das Tablet und das Smartphone vor Malware und Viren schützen. Gerade Handys fristen in Bezug auf Sicherheit allerdings immer noch ein Schattendasein und rücken daher immer mehr in den Fokus der Cyberkriminellen. Wer sein Smartphone für Shoppingaktivitäten im Netz verwendet, sollte auf jeden Fall eine Sicherheitssoftware verwenden.
Die juristischen Sachverhalte bei Kreditkartenbetrug
Unter den Begriff „Kreditkartenbetrug“ fallen verschiedene Tatbestände.
- Paragraf 266b StGB bezieht sich auf den Karteninhaber selbst. Setzt dieser die Karte wissentlich ein, obwohl er den Saldo nicht ausgleichen kann, gilt der Tatbestand des Betruges.
- Paragraf 263a StGB regelt den Betrug im Zusammenhang mit Computern durch Manipulation des Kassensystems, auch bei „Onlinekassen“ im Internet und an Geldautomaten.
- Paragraf 152a StGB begründet den Straftatbestand des vorsätzlichen Einsatzes gefälschter oder gestohlener Kreditkarten.
Was tun, wenn ein Betrug stattfand?
Wer feststellt, dass seine Kreditkarte missbraucht oder entwendet wurde, sollte diese sofort unter der Rufnummer 116116 sperren lassen. Diese Telefonnummer ist rund um die Uhr besetzt und auch aus dem Ausland mit deutscher Vorwahl erreichbar. Im Jahr 2005 installierte die Bundesnetzagentur die „Zentrale Anlaufstelle zur Sperrung elektronischer Berechtigungen“, um Verbrauchern im Fall eines Kartenmissbrauchs schnelle und unkomplizierte Hilfe zu ermöglichen. Dieser Sperr-Notruf wird von der „Sperr e.V. – Verein zur Förderung der Sicherheit in der Informationsgesellschaft“, einer gemeinnützigen Einrichtung mit Sitz in Berlin betrieben.
Der Sperrnotruf agiert Karten übergreifend, ist also für alle Kreditkarten ausgerichtet. Der Anruf wird als Ortstarif abgerechnet, bei Anrufen aus dem Ausland kommen die Auslandsgebühren dazu.
Grundsätzlich dürfen Banken und Kreditkartengesellschaften keine Gebühren erheben, wenn eine Karte gesperrt werden soll (Paragraf 675, Abs 4, BGB). Muss nach einem Diebstahl eine Ersatzkarte ausgestellt werden, hat dies gemäß Urteil des BGH (X I Z R 1 6 6 / 1 4 ) ebenfalls kostenfrei zu erfolgen.
Abrechnung zeitnah überprüfen
Kreditkartenabrechnungen kommen bekanntermaßen einmal im Monat. Bei entwendeten Daten kann in dieser Zeit ein recht hoher Schaden entstehen. Wer besonders vorsichtig sein möchte, schaut öfter mal in sein Kartenkonto, um zu prüfen, dass keine unberechtigten Buchungen vorliegen.
Ist dies doch der Fall, gilt es, die Kreditkartengesellschaft unverzüglich zu informieren, die Karte sperren zulassen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
Wer haftet?
Die sofortige Sperrung und Information der Kartengesellschaft ist notwendig, um die Haftung für den Schaden zu vermeiden. Kreditkartengesellschaften übernehmen in diesem Fall den entstandenen Schaden abzüglich einer Selbstbeteiligung. Diese liegt je nach Anbieter zwischen 50 Euro und 150 Euro. Dabei stellen 150 Euro die gesetzlich geregelte Obergrenze gemäß Paragraf 675 BGB dar.
Haftung der Bank & Schadenersatz
Die Information der Bank oder der Kreditkartengesellschaft sollte aus dem Grund unverzüglich erfolgen, da die Bank nach acht Wochen nicht mehr verpflichtet ist, Schadensersatz zu leisten. Diese Frist gilt auch bei ungerechtfertigten Abbuchungen vom Konto bei Ausgleich des Kreditkartensaldos. Wird diese Frist nicht eingehalten, greift der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit, der die Bank von der Haftung freistellt. Grobe Fahrlässigkeit liegt auch vor, wenn Karte und PIN im selben Portemonnaie aufbewahrt werden und die Geldbörse verloren geht oder gestohlen wird.
So schützt man sich am Besten vor Kreditkartenbetrug
- Regelmäßige Überprüfung der Abbuchungen, möglichst auch zwischen zwei Rechnungen mittels Onlinebanking.
- Niemals die Kreditkartendaten per SMS oder E-Mail verschicken.
- Kreditkarte möglichst nur bei Bedarf mit sich führen, ansonsten zu Hause aufbewahren.
- Die Karte und die Geheimzahl unbedingt getrennt voneinander aufbewahren.
- Niemals die PIN-Nummer auf einem Zettel im Portemonnaie mitführen oder gar auf der Karte notieren.
- Kartenbelege und Abrechnungen sollten, sobald sie nicht mehr benötigt werden, vor dem Wegwerfen zerrissen werden. Die Kreditkartennummer ist darauf lesbar vermerkt und für Missbrauch bereits ausreichend.
- Im Fall von Onlineeinkäufen sollte die Karte nur eingesetzt werden, wenn der Händler ein sicheres Abrechnungssystem nutzt. Eine SSL-gesicherte Leitung ist an dem Kürzel https vor der Onlineadresse des Händlers erkennbar.
- Ist die Kreditkarte abgelaufen, muss sie vernichtet werden, am Besten durch Zerschneiden. Auch wenn die Karte nicht mehr gültig ist, bleibt die Kreditkartennummer die gleiche.
- Bei Barabhebungen am Geldautomaten ist es keine übertriebene Vorsicht, wenn der Karteninhaber den Automaten auf Auffälligkeiten hin überprüft. Manipulierte Geldautomaten sind nach wie vor an der Tagesordnung.
- Beim Bezahlen mit Kreditkarte das Plastikgeld niemals aus der Hand geben. Der Weg des Kellners ins Hinterzimmer zum Bezahlterminal ist ein absolutes No-Go – mitgehen!