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DTA Textschlüssel

Textschlüssel im Datenträgeraustausch

Achtung: Die folgende Übersicht ist (numerisch aufsteigend umsortiert) manuell abgetippt, keine Garantie für Erfassungsfehler. Die Fußnoten wurden aus Vereinfachungsgründen zum Teil gekürzt und sind somit unvollständig!
Für eine komplette gedruckte Aufstellung besorgen Sie sich bitte bei Ihrer Bank die DTA-Bedingungen / Sonderbedingungen für den Datenträgeraustausch.

Kennzeichnung der Zahlungsverkehrsarten/Textschlüssel für DTA-Format

Textschlüssel / TS-Ergänzung / Erläuterung
7a	7b

01	000	Euro-Inhaberscheck
02	000	Euro-Orderscheck
03	000	Euro-Reisescheck
04	0002	Lastschrift (Abbuchungsauftragsverfahren)
05	0002	Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren)
05	001	Belastungen aus institutsübergreifenden 
                Verfügungen an Geldautomaten im Inland	
05	003	Belastungen aus institutsübergreifenden Verfügungen
		an EMV-Geldautomaten im Inland (Chipkarte)
05	004	Belastungen aus Verfügungen an Geldautomaten 
                mittels Kreditkarten bzw. CIRRUS- und PLUS-Debitkarten
		auf Magnetstreifenbasis
05	0053	Lastschrift aus POS-Verfügung - electronic cash
05	0063	Lastschrift aus POS-Verfügung (mit ausländischer Karte) 
                - Maestro/Magnetstreifen
05	008	Lastschrift aus Kreditkartenumsätzen
05	019	Lastschrift aus POS-Verfügung - ELV
05	nn94	Rückbuchung wegen versehentlich doppelt ausgeführter 
                DTA-Zahlung
09	nnX5	Rückrechnung BSE/ISE-Datensätze
09	04X6	Rücklastschrift (Abbuchungsauftragsverfahren)
09	05X6	Rücklastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren)
12	000	Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
14	001	Belastung aus Verfügungen an Geldautomaten im Ausland
		Magnetstreifen
14	005	Belastung aus Verfügungen an EMV Geldautomaten im Ausland
		Chipbasis
15	0007	Belastung aus internationaler Standardüberweisung 
                unterhalb der Meldegrenze
51	000	Überweisungs-Gutschrift (z. B. kommerzielle Zahlung)
51	nn94	Rückbuchung wegen versehentlich doppelt ausgeführter 
                DTA-Zahlung
52	0009	Dauerauftrags-Gutschrift
53	0008	Lohn-, Gehalts-, Renten-Gutschrift
54	XXJ	Vermögenswirksame Leistung (VL)
54	777	Vermögenswirksame Leistung (aus EZÜ-Erfassung)
56	000	Überweisungen öffentlicher Kassen
59	YYZ10	Rücküberweisung
65	0009	Überweisungsgutschrift aus dem Ausland
67	0009	Überweisungsgutschrift mit prüfziffergesicherten 
                Zuordnungsdaten
68	0009	Gutschrift aus neutralem Überweisungs-/Zahlschein
69	0009	Gutschrift einer Spendenüberweisung

Fußnoten:

  1. Es besteht seitens der Bank keine Verpflichtung, die Textschlüsselergänzung „888“ anzugeben.
  2. Sofern es sich bei dem Auftraggeber der Zahlung / Zahlungsempfänger um einen Gebietsfremden im Sinne der Außenwirtschaftsverordnung handelt, sollte bei Zahlungsbeträgen über 12.500 EUR die Textschlüsselergänzung „000“ durch „888“ ersetzt werden.
  3. Verwendung nur für Netzbetreiber zugelassen.
  4. Die Buchstaben „nn“ sind durch die Ursprungstextschlüssel der versehentlich ohne Auftrag ausgeführten DTA-Zahlung ersetzt. Danach ist zB eine Rückbelastung wegen versehentlich ohne Auftrag ausgeführter DTA-Überweisung mit „05519“ gekennzeichnet.
  5. Die Buchstaben „nn“ sind durch den Ursprungstextschlüssel aus Feld 7a des BSE/GSE-Datensatzes zu ersetzen. Der Buchstabe „X“ ist durch die jeweilige Ziffer des verschlüsselten Rückgabegrundes zu ersetzen: „0“ für RÜCKSCHECK“, „1“ für „KONTO ERLOSCHEN“, „2“ für „KONTO-NR./BLZ FALSCH“, „3“ für DATENFEHLER ISE, „4“ für TEILEINLÖSUNG, „5“ für „SCHECKSPERRE“, „6“ für „DATENFEHLER REISESCHECK“
  6. Der Buchstabe „X“ ist durch die jeweilige Ziffer des verschlüsselten Rückgabegrundes zu ersetzen: „0“ (keine Angabe), „1“ für „KONTO ERLOSCHEN“, „2“ (…)
  7. Bis 12.500 EUR kann anstelle der Textschlüsselergänzung 000 optional der numerische ISO-Ländercode des Auftraggeberlandes eingesetzt werden, z.B: 056 Belgien, 208 Dänemark, 246 Finnland, 250 Frankreich, (…)
  8. analog 2) (…)
  9. analog 2) (…)
  10. Die Buchstaben „YY“ sind durch den Ursprungstextschlüssel der DTA-Überweisung zu ersetzen. Der Buchstabe „Z“ ist durch die jeweilige Ziffer des verschlüsselten Rückgabegrundes zu ersetzen: „l“ für „KONTO ERLOSCHEN“, „2“ für „KONTO-NR./BLZ FALSCH“. „3“ für „VERTRAG ERFÜLLT“, „4“ für „RÜCKRUF“, „5“ für „KTO-NR./NAME NICHT IDENTISCH“.

Die fett gedruckten Textschlüssel können kundenseitig benutzt werden (Dateikennung in Feld A3: LK oder GK), alle anderen sind nur zur zwischenbetrieblichen Nutzung (Dateikennung in Feld A3: GB oder LB) vorgesehen.
Die Aufstellung wurde der Kundenbroschüre „Beteiligung von Kunden am beleglosen Datenträgeraustausch“ entnommen, die Nummerierung der Fußnoten wurde angepaßt. Eine komplette Aufstellung (inkl. der fehlenden innerbetrieblichen Textschlüssel) entnehmen Banker bitte der Anlage 3 zum Clearingabkommen.


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Inhalt

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    • Bankleitzahl und Kontonummer
    • IBAN und BIC
      • SWIFT
    • Neue AGB Juli 12/ Februar 14
    • Unterschiede SEPA, PSD, EU-Preisverordnung
      • Länderliste Geltungsbereich EU-Preisverordnung (SEPA Raum)
    • Girokonto für Jedermann
    • SCHUFA
      • Konto ohne SCHUFA Prüfung
      • SCHUFA Eintrag löschen lassen
    • Formate im Zahlungsverkehr
    • Abkommen und Bedingungen
    • Pfändungsfreies Konto
  • Überweisung
    • Überweisungs-Verrechnung Girokreise
    • Überweisungs Fristen, EU Zahlungsdiensterichtlinie
    • Überweisungs-Zahlschein BZÜ
    • SEPA Zahlschein und QR-Code
  • SEPA Migration 2014
    • SEPA Umstellung verlängert
  • Kartenzahlung
    • Kartenarten
      • V PAY
      • Maestro Karte
    • PIN Eingabe bei Kreditkarten
    • Interchange – Erklärung und Grundlagen
    • Geldautomaten-Entgelte
    • Kosten der Kartenzahlung
    • Kosten der Kartenakzeptanz – Netzbetreiber
    • EC-Karte/Kreditkarte sperren, Notrufnummern
    • ec-Karte – ein Nachruf
    • Kartenprüfnummer (CVV2/CVC2)
    • Mobile Kartenzahlung & Kartenlesegeräte Vergleich: Kassensystem Anbieter
  • Lastschrift
    • Abbuchungsauftrag
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